Gemeinderat Eutingen: Rat gibt grünes Licht für den Solarpark

Auch auf dem Dach des Kinderhauses Fantadu wird Solarstrom erzeugt.
Bild: Werner Bauknecht (Archiv)- Gemeinderat Eutingen belässt den Jahresgewinn 2025 im Regiebetrieb Stromerzeugung.
- Ziel ist, Kapitalertragsteuer zu vermeiden und Rücklagen für Anlagen zu stärken.
- Gemeinde erzeugt Solarstrom an mehreren Standorten, etwa Rathaus und Kinderhaus Fantadu.
- 2023 erzielte der damalige Solarpark über 23.000 Euro Gewinn – Steuern fielen an.
- Rücklagen finanzieren Unterhalt und späteren Rückbau des Solarparks Hirtenhaus.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Somit stärkt der Gemeinderat die Rücklagen für den Solarpark und Photovoltaikanlagen. Und: Steuerzahlungen sollen vermieden werden. Sonnenstrom soll nicht nur Energie liefern, sondern auch die Zukunft der kommunalen Anlagen sichern. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, den Jahresgewinn 2025 des Regiebetriebs Stromerzeugung vollständig im Betrieb zu belassen.
Das erwirtschaftete Geld wird nicht an den Gemeindehaushalt ausgeschüttet, sondern fließt in die Rücklagen des Betriebs. Mit dem Beschluss gab das Gremium grünes Licht für eine Entscheidung, die vorwiegend steuerliche und wirtschaftliche Vorteile bringt. Denn solange der Gewinn im Regiebetrieb verbleibt, fällt keine zusätzliche Kapitalertragsteuer an. Das Geld bleibt damit vollständig für die kommunale Stromerzeugung erhalten.
Gemeinde produziert an mehreren Standorten Solarstrom.
Der frühere Solarpark Hirtenhaus trägt inzwischen einen neuen Namen. Aus dem bisherigen Regiebetrieb ist der Bereich Stromerzeugung geworden, nachdem weitere Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Eutinger Rathauses, des Kindergartens Fantadu sowie des Waldkindergartens in den Betrieb aufgenommen wurden. Damit produziert die Gemeinde heute an mehreren Standorten eigenen Solarstrom.
Dass sich diese Strategie wirtschaftlich lohnt, zeigen die bisherigen Ergebnisse. Bereits im Jahr 2023 erzielte der damalige Solarpark einen Gewinn von mehr als 23.000 Euro. Zwar mussten darauf Körperschafts- und Gewerbesteuern entrichtet werden, durch den aktuellen Gemeinderatsbeschluss soll jedoch zumindest eine zusätzliche Kapitalertragsteuer vermieden werden. Möglich wird dies durch eine steuerrechtliche Besonderheit.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dürfen Gewinne im Regiebetrieb verbleiben und als Eigenkapital angesammelt werden – vorausgesetzt, der Gemeinderat fasst hierzu jährlich einen entsprechenden Beschluss. Genau dies ist nun erfolgt.
Die angesparten Mittel sollen künftig wichtige Aufgaben finanzieren. Dazu gehören notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an den Solaranlagen ebenso wie der spätere Rückbau des Solarparks Hirtenhaus, wenn dessen technische Lebensdauer eines Tages erreicht ist.
Gemeinde setzt auf nachhaltige Vorsorge
Statt Gewinne kurzfristig abzuschöpfen, setzt die Gemeinde damit auf nachhaltige Vorsorge. Für den kommunalen Haushalt entstehen durch die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen. Langfristig stärkt sie jedoch die finanzielle Basis des Regiebetriebs und sorgt dafür, dass die Einnahmen aus der Solarstromproduktion wieder in die eigene Infrastruktur investiert werden können.
Mit seinem Beschluss macht der Gemeinderat deutlich, dass die Energiewende auch kommunal wirtschaftlich gedacht werden muss. Die Devise lautet: Erwirtschaftete Gewinne sollen nicht unnötig versteuert, sondern sinnvoll für den Erhalt und die Weiterentwicklung der gemeindeeigenen Stromerzeugung eingesetzt werden. So bleibt der Sonnenstrom nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell ein Gewinn für die Kommune.