Anklage wegen Siegelbruch: Horber Mayk Herzog bittet um Freispruch

Mayk Herzog während der Bau-Razzia am 15. April 2025. Er öffnet die Tür, an der steht: „Wohnung Mayk Herzog“
Jürgen LückIm Dezember 2019 wurde Mayk Herzog wegen Siegelbruch vom Amtsgericht Horb verurteilt. Hat er es schon wieder getan?
Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage: Am Sonntag, 3. August 2025, gegen 13.18 Uhr soll Mayk Herzog wieder ins Lotzer-Haus eingedrungen sein. Siegelbruch. Am 15. Mai 2025 wurde das Haus zwangsgeräumt – unter anderem wegen Brandschutzmängeln.
Herzog: „Ich habe kein Siegel gebrochen.“ Richterin Jennifer Dallas Buob: „Waren Sie im Haus?“ Herzog: „Dazu möchte ich im Moment nichts sagen.“
Rathaus installierte Überwachungskameras im Lotzer-Haus
Dann kommt der erste Zeuge – ein Stadtmitarbeiter. Er sagt: „ Meine Aufgabe war, dafür zu sorgen, dass die Schäden im Gebäude nicht größer werden.“ Dabei stellte er fest, dass Siegel gebrochen wurden. Der Rathaus-Mitarbeiter: „Am Freitag, 1. August, haben wir das beschädigte Siegel im Hinterhof entdeckt. Wir haben es ersetzt und die Überwachungskameras im Haus scharf geschaltet.“
Am Sonntag, 3. August, ging der Alarm ein. Der Rathaus-Mitarbeiter: „Von den Kameras. Ich habe die Fotos auch dabei.“
Herzogs Widerspruch: „Ich habe ihn von der KI“
Mayk Herzog: „Ich lege Widerspruch gegen die Verwertung der Fotos als Beweismittel ein.“ Liest ab: „Keine richterliche Anordnung. Es war keine Gefahr im Verzug. Und jeder weiß, dass man mit KI Bilder fälschen kann.“
Die Richterin: „Schön abgelesen. Woher haben Sie das?“ Herzog: „Aus der KI.“ Dallas-Buob: „In 99 Prozent von juristischen Fragen kommt Unsinn heraus.“ Trotzdem zieht sie sich zurück, um den Einspruch zu prüfen.
Polizei: Wir haben keinen im Haus angetroffen
Fünf Minuten später sagt sie: „Die Aufstellung der Kameras durch das Rathaus war gerechtfertigt. Nachdem Siegelbruch begangen wurde, diente die Überwachung auch dazu, Sachbeschädigung zu Lasten des Hauseigentümers zu verhindern.“ Das ist Mayk Herzog.
Die Polizistin, die damals vor Ort war: „Nachdem wir vom Rathaus alarmiert wurden, haben wir das Gebäude außen und innen durchsucht. Wir haben niemanden angetroffen.“
Herzog: „Sehe Behinderten mit Bierbauch auf den Fotos“
Dann werden die Fotos der Kameras gezeigt. Zu sehen: Ein Mann mit Kappe, Tasche, im Ganzkörperanzug. Die Richterin: „Das könnten Sie sein.“ Herzog: „Ich sehe da einen Behinderten mit Bierbauch.“ Die Richterin: „Mit Verlaub – ein bisschen Bauch haben Sie auch.“
Dallas-Buob bohrt weiter: „Eine Person, die ihre Statur hat. Ihnen gehört das Haus. 2019 wurden Sie hier wegen Siegelbruch verurteilt.“
Das ist auf den Fotos zu sehen
Mayk Herzog hält dagegen: „Die Sache mit dem Siegelbruch wurde in Rottweil erledigt. Die Staatsanwaltschaft kriegt schon Panik, weil meine Vorstrafen bald aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Doch all das war notwendig, um 20 Jahre lang mein Lotzer-Haus zu halten.“
Die Richterin überlegt, sagt: „Anhand der Fotos kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob Sie es sind. Und dass Sie den Siegelbruch begangen haben, ist auch nicht sicher.“
Sie schaut sich noch mal die Fotos an. Doch vom Mann ist nur die Kappe von oben zu sehen, Umhängetasche mit Gurt über der Schulter, Schuhe. Das Gesicht ist nicht zu erkennen. Dallas-Buob: „Die einzige Möglichkeit wäre ein anthropologisches Gutachten.“
Richterin: Die Indizien reichen nicht aus
Die Staatsanwältin: „Wir wären bereit zur Einstellung. Wer den Siegelbruch begangen hat, kann nicht nachgewiesen werden.“ Herzogs letzte Worte: „Bitte Freispruch.“
Den kriegt er dann. Richterin Dallas-Buob: „Man kann das Gesicht auf den Fotos nicht erkennen. Das gebrochene Siegel wurde nicht mal auf Spuren untersucht. Diese Indizien reichen nicht aus. Eine Bemerkung noch: Lassen Sie die Konfrontation.“
Mayk Herzog: „So einen anständigen Prozess hatte ich noch nie in Horb.“
