Windkraft-Ausbau: Keine Artenschutzbedenken für Weilheimer Gebiet

Bei Weilheim sollen Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Der Betroffene Bereich befindet sich rechts hinter dem Bauernhof entlang der Gemarkung Rangendingen. Weitere Windräder sollen auf Gemarkung Grosselfingen entstehen.
KauffmannDer Ortschaftsrat hatte Bedenken gegen den Windkraftstandort auf der Gemarkung Weilheim insbesondere wegen den dort vorkommenden Weiß- und Schwarzstörchen geäußert.
Der Bereich, der für Windkraft vorgesehen sein soll, sei die „Kinderstube“ und „Flugübungsgebiet“ für die Weißstörche. In den vergangenen Jahren habe es entsprechende Beobachtungen gegeben.
Die Befürchtung: Ein naher Aufbau von Windkrafträdern könnte eine Vergrämung der Weiß- und Schwarzstörche zur Folge haben. Die Situation mit Schwarzstorch- und Weißstorchvorkommen sollte im weiteren untersucht und berücksichtigt werden.
Tiere kommen nicht bei Weilheim vor
Genau das hat der Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) getan. Das Ergebnis im Hinblick auf den Schwarzstorch: Unter Berufung auf die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts berichtet der RVNA, dass in Weilheim keine „Schwerpunktvorkommen“ sind.
Über den Weißstorch heißt es: „Im Bereich des Vorranggebietes ZAK-01 sind nach Auskunft der Landesanstalt für Umwelt keine Schwerpunktvorkommen für den Weißstorch festgelegt.“
Das bedeutet: Die Fläche wird Vorranggebiet für den Bau von Windindustrie-Anlagen.
Dem Teilregionalplan Windkraft hatten zuvor sieben von acht Ortschaftsräten der Teilorte zugestimmt. Auch der Gemeinderat der Stadt Hechingen hatte dem Planentwurf zugestimmt.