Kommunalpolitik: Haigerloch hat jetzt eine Katzenschutzverordnung

Hauskatzen die sich mit frei lebenden Katzen paaren, sind die Ursache dafür, dass vielerorts die Katzenpopulation wächst.
PixabayAls das Thema im Haigerlocher Gemeinderat zur Diskussion und Abstimmung kam, sah der Harter Ortsvorsteher Thomas Bieger keine zwingende Notwendigkeit für eine solche Verordnung und sprach von zusätzlichem bürokratischen Aufwand, Bürgermeister Heiko Lebherz sah aber sehr wohl einen Vorteil einer solchen Satzung: „Sie hilft der Stadt, Geld zu sparen.“
Im gesamten Stadtgebiet, so die Verwaltung, sei in den vergangenen Jahren ein deutlicher Anstieg an freilaufenden Katzen zu beobachten. Das Dilemma: unkastrierte Hauskatzen, paaren sich mit ihren frei lebendenlebenden Artgenossen und sorgen somit für eine unkontrollierte Vermehrung. Die „wilden Katze“ indes fristen meist ein trauriges Dasein: sie sind oft unterernährt oder krank.
Stadt muss die Tierarztkosten übernehmen
Jede verwahrloste oder kranke Katze, die aufgefunden und zum Tierarzt gebracht wird, kostet die Stadt zudem bares Geld. Sie ist nämlich dazu verpflichtet für die Tierarztkosten – zwischen 120 und 200 Euro je Tier – aufzukommen. Im Jahr 2025 sind der Stadt nach deren eigenen Angaben dadurch bereits rund 1400 Euro an Kosten entstanden.
In anderen Fällen kümmern sich Leute wie Katharina Reinecke oder Petra Lehre vom Haigerlocher Verein „Lebenswert“ um die Tiere, fangen sie ein, päppeln sie auf und lassen sie kastrieren. Aber die finanziellen Mittel solcher Privatinitiativen sind begrenzt, sie sind meist auf Spenden angewiesen.
Dieses Dilemma soll die Katzenverordnung lösen, denn sie verpflichtet Halterinnen und Halter freilaufender Hauskatzen dazu, ihre Tiere von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen.
Kastrations- und Registrierungspflicht
Auch eine Art Registrierungspflicht ist gefordert. Zwar nicht direkt bei der Stadt, aber immerhin in kostenfreien Haustierregistern wie in dem des eingetragenen Vereins „Tasso“ oder beim Deutsche Tierschutzbund („Findefix“). Auf jeden Fall ermächtigt die Katzenschutzverordnung die Stadt, dass ihr auf Verlangen ein Nachweis über die Kastration und die Registrierungspflicht vorzulegen ist. Allerdings können auf Antrag auch Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden.
Auf die leichte Schulter sollte man die Verordnung nicht nehmen. Denn sollte eine so genannte Halterkatze aufgegriffen und deren Halterin oder Halter nicht binnen 48 Stunden ermittelt werden können, kann die Stadt die Kastration dieser Tiere durchführen lassen.
Empfehlung des Tierschutzes
Die Stadt Haigerloch folgt mit der Katzenschutzverordnung übrigens den Empfehlungen der Stabstelle des Landesbeauftragten für den Tierschutz Baden-Württemberg sowie anderen Kommunen im Zollernalbkreis, die bereits eine solche Satzung haben. Die Verordnung soll zudem erst drei Monate nach Bekanntgabe in Kraft treten, um Katzenhalterinnen und -haltern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Neuregelungen einzustellen und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.