Betreuung in Hechingen
: Wie man Kinder für den Kindergarten anmeldet

Wer sein Kind für das nächste Kindergartenjahr zur Betreuung in einer kommunalen oder kirchlichen Einrichtung registrieren möchte, muss schon jetzt aktiv werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
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(red/pm)
Oberndorf
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Wer sein Kind für den Kindergarten anmelden will, muss dies bis 15. Februar tun.

Pixabay

Das Kind für einen Platz im Kindergarten anmelden, hört sich einfach an, ist auf den zweiten Blick aber recht bürokratisch. Zu beachten sind einige Fristen und Formulare. Wir fassen das Thema mit Fragen und Antworten zusammen:

Bis wann muss das Kind angemeldet sein?

Wer für sein Kind im Kindergartenjahr 2025/26 (September 2025 bis August 2026) einen Platz in einem der Hechinger Kindergärten beantragen möchte, sollte dies bis zum 15. Februar 2025 tun.

Wer ist zuständig für die Anmeldungen?

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Zuständig für die Anmeldung und für alle Fragen im Zusammenhang mit Anmeldung und Platzvergabe ist die zentrale Anmeldestelle im Rathaus, unabhängig davon, ob die betreffende Kindertageseinrichtung in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft ist.

Können Kinder auch nach dem 15. Februar angemeldet werden?

Prinzipiell ja. Kinder können zwar ganzjährig angemeldet werden, wer aber möchte, dass sein Kind ab dem kommenden Kindergartenjahr 2025/26 einen Betreuungsplatz in einer Hechinger Kindertageseinrichtung erhält, muss sein Kind bis spätestens 15. Februar 2025 mit allen erforderlichen Unterlagen anmelden.

Muss jedes Jahr eine Anmeldung abgegeben werden?

Ja. Auch wenn das betreffende Kind bereits eine der Hechinger Krippengruppen (U3) besucht und im Kindergartenjahr 2025/26 einen Ü3-Betreuungsplatz benötigt, ist eine neue Anmeldung abzugeben.

Was passiert, wenn das Kind nach dem 15. Februar geboren wird?

Familien, deren Kinder erst nach dem 15. Februar geboren werden, und die für ihr Kind einen Betreuungsplatz wünschen, wenn es ein Jahr alt wird, können ihr Kind bis zwei Monate nach der Geburt ohne Meldefristversäumnis anmelden.

Wie läuft die Platzvergabe ab?

Die Vergabe der Plätze für das erste Kindergartenhalbjahr (September 2025 bis Februar 2026) erfolgt im Monat April 2025. Rückmeldungen zu Wunscheintrittsterminen, die im zweiten Kindergartenhalbjahr (März 2026 bis Juli 2026) liegen, erfolgen im Monat November 2025.

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?

Für eine Anmeldung bei einer der insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen in Hechingen sind folgende ausgefüllte Unterlagen erforderlich: Zentraler Anmeldebogen; Erklärung der Sorgeberechtigten; Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten; Bescheinigung zur Berufstätigkeit.

Woher bekommt man diese Formulare?

Sämtliche Informationen über die Hechinger Kindergärten und die für die Anmeldung benötigten Formulare finden sich im Internet unter www.hechingen.de/kindergär ten. Dort sind auch Infoblätter in Arabisch, Griechisch, Russisch und Türkisch abrufbar. Die Formblätter sind zudem im Rathaus und im Bürgerbüro erhältlich.

An wen wendet man sich bei weiteren Fragen?

Für die zentrale Anmeldung und Platzvergabe ist im Rathaus Kornelia Reich, Tel. 07471 940-133, E-Mail: zpvkita@hechingen.de, zuständig. Frau Reich ist telefonisch von Dienstag bis Freitag zwischen 8.30 und 12.30 Uhr erreichbar, für einen persönlichen Kontakt ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.