Ausbau der Windkraft: Daher fanden Argumente aus Grosselfingen kein Gehör

In diesem Bereich sollen Windräder errichtet werden. Einen anderen Bereich rund um den Sandsteinbruch hätte der Grosselfinger Gemeinderat derweil lieber gestrichen.
KauffmannIn dem Schreiben des Gemeinderats an den Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) hieß es: „Ausschließlich auf der Gemarkung Grosselfingen wurde ein Vorranggebiet von rund 271 Hektar ausgewiesen, was einer Fläche von circa 16 Prozent der Gesamtgemarkung überdeckt, dies können wir so nicht akzeptieren.“
Somit ist die Gemarkung Grosselfingen überdurchschnittlich belastet. Um dies abzumildern, hat sich der Gemeinderat gegen die Ausweisung des östlichen Gebiets mit 154 Hektar ausgesprochen.
Dem folgte der Regionalverband Neckar-Alb allerdings nicht. „Das Gebiet wird weiterverfolgt“, heißt es in der Antwort in aller Deutlichkeit. Der Regionalverband verweist auf den höheren Siedlungsabstand von 1000 Metern, der den Bereich für Windkraft auf der Gemarkung Grosselfingen aber nur geringfügig kleiner macht.
Es gibt noch „große Räume ohne spätere Windenergieanlagen“
Weiter heißt es: „Eine Verteilung der Gebiete für die Windenergienutzung nach Lage und Größe von Gemeinden oder Verbrauchsschwerpunkten wäre nicht sachgerecht“ – schließlich geht es um das übergeordnete Ziel, im gesamten Bereich des RVNA die Flächenziele zu erreichen. Heißt übersetzt: Wie stark belastet Grosselfingen sein wird, ist dafür irrelevant.
Der RVNA sehe die Planung im Teilregionalplan Windenergie „als ausgewogen“ an. „Dies betrifft auch die Planung auf dem Gebiet der Gemeinde Grosselfingen mit seiner vergleichsweise sehr kleinen Gemarkung. Für Grosselfingen verbleiben außer nach Norden hin in gebührendem Abstand große Räume ohne spätere Windenergieanlagen“, steht in der Antwort auf die Stellungnahme – vor Ort sieht man das freilich anders.