SB+SB+Amtsgericht Hechingen
: Lieber eine Geldstrafe als die drohende Abschiebung

Ein in Bisingen lebender Marokkaner hat gegen das Anti-Doping-Gesetz verstoßen. Es war nicht seine erste Straftat. Er fand jedoch einen gütigen Richter.
Von
Sabine Hegele
Oberndorf
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Der Erwerb und Besitz von leistungssteigernden Substanzen sind verboten. Wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz hatte sich jetzt ein Marokkaner vor dem Amtsgericht Hechingen zu verantworten.

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