Teilregionalplan für Loßburg: Schömberg fordert weniger Windräder

Der Loßburger Gemeinderat empfiehlt eine weitere Reduzierung der Vorranggebiete.
Massimo Cavallo/stock.adobe.comDer Regionalverband Nordschwarzwald hat seinen Entwurf für den Teilregionalplan Windenergie nach der ersten Beteiligungsrunde aktualisiert. In der zweiten Beteiligung nahm die Gemeinde Loßburg mit den zugehörigen Ortsteilen nun erneut Stellung – Hauptaugenmerk: Das Vorranggebiet WF 18 (Heilenberg).
Doch was hat sich in der aktualisierten Version geändert? Die beiden Vorranggebiete WF 12 (Schulzenhansenwald) und WF 16 (Heiligenwald) wurden aus Gründen des „visuellen Überlastungsschutzes“ auf 224 und 105 Hektar reduziert. Das Vorranggebiet WF 17 (Sandwiesenwald, Haldenäcker) ist aus dem selben Grund entfallen und wird nicht weiterverfolgt.
Lediglich das Vorranggebiet WF 18 (Heilenberg) wurde um keine Teilfläche reduziert, sondern wird mit 29 Hektar in gleichem Maß weiterverfolgt – zum Leidwesen des Ortsteils Schömberg, wie aus der Stellungnahme des Ortschaftsrats hervor ging.
Vorranggebiet WF 12 soll weiter reduziert werden
Die Ortschaftsräte von Betzweiler-Wälde, 24-Höfe, Sterneck, Wittendorf und Lombach teilten in ihrer Stellungnahme mit, dass sie sich nicht von dem Teilregionalplan betroffen sehen und daher keine Bedenken hätten. Das Vorranggebiet WF 12 wurde zwar um Teilflächen reduziert, die Bewohner des Bereichs Vordersteinwald und Loßburg-Rodt fürchteten jedoch weiterhin Beeinträchtigungen.
Es bestünden Bedenken hinsichtlich einer „bedrängenden Wirkung“ und Umzingelung, heißt es in der Stellungnahme. Daher würden auch negative Auswirkungen auf die Gastronomie und den Tourismus befürchtet. Der vorgenommene Zuschnitt sei also hilfreich, aus Sicht der Gemeinde jedoch nicht ausreichend. Sie halte daher eine weitere Reduzierung für angemessen.
Schömberg lehnt weitere Windräder entschieden ab
Gegenüber der ersten Beteiligung habe sich die Situation im Ortsteil Schömberg wesentlich geändert, teilte der Ortschaftsrat in seiner Stellungnahme mit. Bereits im Stiftungswald nordwestlich von Schömberg stünden „vier ganz große Windenergieanlagen“ kurz vor der Genehmigung.
Dem hatte der Ortschaftsrat, der auch im Stiftungsrat des Stiftungswaldes sitzt, im Jahr 2024 zugestimmt – ein Zeichen dafür, dass sich der Ort nicht grundsätzlich gegen Windenergie verschließe. „Obwohl die großen Windräder den idyllischen, mitten im Wald gelegenen Ort sehr belasten würden“, betont der Ortschaftsrat in seiner Stellungnahme.
Mit vier Windrädern werde Schömberg den größten Teil der Windenergie in der Gesamtgemeinde Loßburg tragen, so der Ortschaftsrat. Dadurch werde Schömberg „überproportional hoch belastet“. Weitere Windräder südlich von Schömberg seien daher „nicht zumutbar“.
Ortsvorsteher befürchtet Hysterie in Schömberg
Dass die Teilfläche WF 18 (Heilenberg) südlich von Schömberg nun weitergeführt werden soll, obwohl diese bereits Bestandteil des ersten Beteiligungsverfahrens war, sei für den Ortschaftsrat „völlig unverständlich“. Er lehne die Fläche daher als „absolut nicht akzeptabel“ ab. „Es kann nicht sein, dass Schömberg eingekesselt wird von Windrädern.“
Ortsvorsteher Karl Pfau fürchtet, dass die im Süden geplanten Anlagen einen Schlagschatten auf den Ort werfen könnten. „Das würde eine Hysterie in Schömberg auslösen“, warnt Pfau. Er befürworte daher den Verwaltungsvorschlag, das Vorranggebiet WF 18 ganz aus der Planung herauszunehmen oder zumindest zu reduzieren.