„Schandfleck“ an der B500: Warum eine Ruine an der Schwarzwaldhochstraße vorerst doch nicht abgerissen wird

Die Ruine des ehemaligen Kurhauses Hundseck
Monika Braun- Abriss der Ruine Kurhaus Hundseck verzögert sich, obwohl Einigkeit über den schlechten Zustand besteht.
- Geplante gemeinsame Aktion von Stadt Bühl, Landratsamt Rastatt, Land und Ottersweier stockt.
- Grund sind deutlich höhere Abrisskosten als erwartet – beide Kommunen sehen Haushaltsgrenzen.
- Abriss frühestens nächstes Jahr möglich, ein Termin ist derzeit unklar.
- Bereitschaft zum Abbruch bleibt bestehen, doch die Finanzierung ist noch nicht gesichert.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Rastatter Landrat Christian Dusch spricht von einem „Schandfleck“ und einem „leidigen Kapitel an der Schwarzwaldhochstraße“, Bühls Oberbürgermeister Matthias Bauernfeind von einer „unendlichen Causa“: Dass sich das ehemalige Kurhaus Hundseck in einem desolaten Zustand befindet, darüber herrscht auf allen politischen Ebenen Einigkeit. Und eigentlich hatten sich das Landratsamt Rastatt, die Stadt Bühl als zuständige Baurechtsbehörde, das Land und die Gemeinde Ottersweier, auf deren Gemarkung sich die Ruine befindet, nach „jahrelangem Stillstand“ auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um das Gebäude endlich abreißen zu können.
Der Hintergrund: Die Eigentümergemeinschaft kommt nach Angaben des Landratsamts Rastatt ihrer Erhaltungspflicht nicht nach, sodass das Haus, das ab dem 19. Jahrhundert als Hotel und später auch als Kurklinik für Bergarbeiter aus dem Ruhrgebiet genutzt wurde, immer mehr verfällt. Bereits in der Vergangenheit hätten die Stadt Bühl und das Landratsamt einschreiten und Teile des Gebäudekomplexes abreißen müssen. Ende 2024 habe die Stadt dann den Abriss des Hauptgebäudes verfügt.
Doch auch dem Abriss kamen die Eigentümer nicht nach, sodass sich die Behörden der Sache annahmen. Die Beteiligten einigten sich Anfang des Jahres auf folgendes Vorgehen: Die Stadt Bühl ist für den ordnungsgemäßen Abriss verantwortlich, das Landratsamt Rastatt für die Entsorgung des Abbruchmaterials, wobei das Land Baden-Württemberg – soweit auch hier die Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen – die Entsorgungskosten und die Verantwortung für die Vollstreckung dieser Kosten bei den Eigentümern übernimmt.
Der Abbruch sei voraussichtlich ab September 2026 möglich, hieß es damals. Die betroffenen Politiker zeigten sich erleichtert.
Auf Erleichterung folgt Ernüchterung
Heute, ein halbes Jahr später, herrscht wieder Ernüchterung. Wie die Stadt Bühl in einer Pressemitteilung bekanntgibt, kann der Abriss „frühestens nächstes Jahr“ erfolgen. Der Grund: Die voraussichtlichen Kosten seien wesentlich höher als gedacht.
Die Kosten für den Abbruch verteilen sich laut Mitteilung auf Bühl und Ottersweier, da das Gebäude auf Ottersweierer Gemarkung stehe und die Stadt Bühl als Baurechtsbehörde für Ottersweier den Abbruch beauftragen müsse. Beide Kommunen seien von einem deutlich geringeren Eigenbeitrag im fünfstelligen Bereich ausgegangen und könnten nicht für eine höhere Summe aufkommen. Als Grund wird die Haushaltslage genannt. Wie hoch die Kosten nun tatsächlich sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Die Kommunen erkundigten sich beim Staatsministerium, ob das Land weitere Kosten übernehmen könne – ohne Erfolg. Die Konsequenz: Der Abriss muss auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Wie es weitergeht? Auf diese Frage scheint derzeit niemand eine Antwort zu haben. Die Stadt Bühl schreibt in ihrer Mitteilung lediglich: „Auch wenn eine tragfähige Gesamtfinanzierung noch nicht gefunden wurde, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Bereitschaft aller Beteiligten zur Beseitigung der Ruine als auch an der bereits zugesagten Unterstützung des Landes.“ Die Gemeinderäte von Bühl und Ottersweier würden im Rahmen ihrer Haushaltsplanung darüber beraten, ob ein Abriss unter den aktuellen Umständen leistbar sei. Dabei geht aus der Mitteilung auch hervor, dass die Haushaltslage der beiden Kommunen „auch in den kommenden Jahren“ angespannt sei.

