Räumpflicht auf Gehwegen
: Gemeinde Baiersbronn macht Hausbesitzern Druck

Der Bürgermeister spricht von Dialog, der Ordnungsamtsleiter weist auf Bußgelder hin: Die Gemeinde Baiersbronn will Eigentümer an ihre Pflichten im Winter erinnern.
Von
Monika Braun
Oberndorf
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Wenn es schneit oder glatt wird, ist sie immer wieder ein Thema: die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen. (Symbolfoto)

Lothar Schwark

Mit Blick auf den kommenden Winter und möglichen Schneefall hat die Gemeindeverwaltung in der jüngsten Sitzung des Baiersbronner Gemeinderats darauf hingewiesen, dass Gehwege, die unmittelbar an Privatgrundstücke grenzen, von den Anliegern zu räumen seien.

Marco Günter vom Bauamt und Wolfgang Opferkuch, Leiter des Bauhofs, erklärten zum Hintergrund, dass der Bauhof im Laufe der Jahre immer mehr Flächen räumen müsse und an seine Kapazitätsgrenzen komme. „Besonders im Bereich der Gehwege zeigt sich eine zunehmende Belastung, an vielen Stellen sind wir zu spät, insbesondere in den äußeren Ortsteilen“, sagte Günter.

Teilweise könne nicht rechtzeitig vor Schulbeginn geräumt werden, da der Bauhof mit Abschnitten beschäftigt sei, die eigentlich durch Angrenzer zu räumen seien. „Diesen Mangel möchten wir beheben, um Zeit für die Pflichtaufgaben zu haben“, erklärte er.

Schulwege im Fokus

„Wir möchten gerne mit den Bürgern in den Dialog treten und sie auf ihre Verkehrssicherungspflicht hinweisen, insbesondere auf Schulwegen“, machte Bürgermeister Michael Ruf deutlich. Im Übrigen gebe es ja gar nicht mehr so viel Schnee. „Wir werden die Bürger nochmals auf ihre Aufgaben hinweisen und einen Hinweis auf die Eigenhaftung geben. Es gibt auch die Möglichkeit, Bußgelder bei wiederholtem Missachten der Pflicht zu verhängen“, sagte Ordnungsamtsleiter Marko Burkhardt.

„Ich habe den Eindruck, unsere Appelle werden nicht gehört“, sagte Gemeinderat Gerhard Gaiser (SPD). „Das machen wir schon seit Jahren. Meines Wissens hat es noch nie Konsequenzen für die Grundstücksbesitzer gehabt.“ Er erwarte, dass auch Kontrollen durchgeführt würden.

Rechnung nicht erlaubt

Beate Schaible (BUB) erklärte, dass die Anwohner oft das Problem hätten, dass sie räumten und der Schneepflug wieder alles vor ihre Grundstücke schiebe. „Das hat manchmal auch mechanische Gründe, es macht niemand mit Absicht“, entgegnete Bürgermeister Ruf.

Es sei auch nicht erlaubt, den Bürgern für das Räumen ihrer privaten Flächen eine Rechnung seitens der Gemeinde zu schicken, das sei verboten, solange es private Anbieter gebe. Zur Frage von Karlheinz Nestle (FWV), ob das Räumen in Obertal nicht durch private Anbieter erfolgen könne, sagte Wolfgang Opferkuch, dass es diesbezüglich Überlegungen gegeben habe, aber es gebe keinen Anbieter, der mit einem Schmalspurfahrzeug die Gehwege räumen könne.

„Eigentum verpflichtet – der Gehweg ist zu räumen“, fasste Michael Seitz (SPD) zusammen. Einstimmig beschloss das Gremium, zur Entlastung des Bauhofs die Eigentümer erneut auf ihre Pflichten beim Winterdienst hinzuweisen.

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