Prozess am Amtsgericht Freudenstadt
: Verteidigung zieht Vergleich zu George Floyd – Gericht glaubt den Beamten

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung musste sich ein 37-Jähriger vor dem Freudenstädter Amtsgericht verantworten.
Von
Carolin Schöffler
Oberndorf
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Die Hände zusammen hinter den Rücken – das sei dem Angeklagten nach eigener Aussage nicht möglich gewesen (Symbolfoto)

Brian Jackson/Fotolia.com

Der Ausgangspunkt wirkt banal: Ein Kompliment für eine ausgefallene Badehose löst einen Eifersuchtsstreit aus. Doch was folgt, ist ernst: Vor Gericht erhebt die Verteidigung schwere Vorwürfe gegen die Polizei und zieht Parallelen zum Tod von George Floyd. Die Beamten schildern hingegen eine völlig andere Situation.

Am 24. Juni 2023 besuchte der Angeklagte, ein 37-jähriger Koch aus dem Ortenaukreis, mit seiner damaligen Partnerin und deren Mutter das Baiersbronn Open Air. Gegen 0.30 Uhr wollten sie das Gelände verlassen, als es zwischen dem Pärchen zum Streit kam.

Der Grund? Ein Kompliment einer anderen Frau für seine ausgefallene Badehose mit Krebsen, was seine nach eigener Aussage „sehr eifersüchtige“ Partnerin und heutige Frau verärgerte. Laut ihr hat sich der Streit hochgeschaukelt und es wurde lauter – so laut, dass auch Passanten nicht umhin kamen, ihn zu bemerken. Die Polizei wurde eingeschaltet und die Situation eskalierte.

„Ich kriege keine Luft“

Der Angeklagte kann sich nach eigener Aussage nur noch an Sequenzen erinnern. Eine Blutprobe aus der Nacht ergab einen Blutalkoholwert von 1,41 Promille. Er wisse jedoch noch, wie ihm die Beamten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, einen Spuckschutz über gezogen und auf ihm gekniet hätten, als er bäuchlings am Boden lag. Mehrfach habe er ihnen gesagt: „Ich kriege keine Luft“.

Er erinnere sich auch, dass er am Boden liegend „wie verrückt“ schrie, als die Beamten versuchten, ihm Handschellen anzulegen. Im Gerichtssaal demonstriert der rund 1,90 Meter große und 200 Kilogramm schwere Mann, dass es ihm physisch nicht möglich sei, die Hände hinter dem Rücken zusammenzuführen. Noch Wochen später hätte er Schmerzen in Schulter und Hand gehabt.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Die Polizisten unaufhörlich mit den Worten „Ihr Lutscher, Ihr Wichser, Ihr Schwuchteln“ beleidigt zu haben, wie es ihm die Anklage vorwirft, daran könne er sich jedoch nicht erinnern. Auch nicht daran, dass er sie mehrfach verbal und körperlich mit einem Verkehrsleitkegel bedroht haben soll, bevor sie das Pfefferspray einsetzten.

Die Beamten versuchten dem Angeklagten Handschellen anzulegen. Dieser habe sich jedoch gesperrt, die Arme unter dem Körper verschränkt, um sich getreten und gespuckt, so die Beamten. Dabei wurde einer von ihnen am Schienbein verletzt. Die Anklage lautet Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit einem tätlichen Angriff und Beleidigung.

Lediglich die Mindeststrafe

Laut Verteidigung hat der Angeklagte nur seinen „lebensnotwendigsten Instinkten nachgegeben“: Frei Atmen können und keine Schmerzen leiden. „Ich bin nicht böse und gemein“, erklärt er vor Gericht. „Ich wollte mich einfach wehren.“ Die Verteidigung ging sogar so weit, Parallelen zum Tod von George Floyd zu ziehen.

Während die Beamten zwar bestätigten, dass das Spucken wohl eine Reaktion auf das Pfefferspray gewesen sei, hätten die Tritte jedoch zielgerichtet gewirkt. Das Gericht sieht darin einen tätlichen Angriff. Ebenso in der Bedrohung mittels Leitkegel. Dass der Angeklagte bereits fünf Vorstrafen wegen Betruges hat und damals auf Bewährung war, milderte das Urteil auch nicht.

Das stützte der Richter am Ende auf die Aussage eines Beamten und sprach den Angeklagten schuldig – da dieser jedoch selbst zu Schaden gekommen sei, sich entschuldigt habe und seither nicht mehr straffällig geworden sei, blieb es bei der Mindeststrafe: Eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 110 Euro.

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