Poolwasser entsorgen
: Was Poolbesitzer jetzt beachten sollten

Poolwasser, das mit Chlor oder anderen chemischen Zusätzen versetzt ist, muss über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden.
Von
red/pm
Freudenstadt
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Klärbecken der Kläranlage Manbachtal.

Klärbecken der Kläranlage Manbachtal.

Rath/Stadtverwaltung
  • Stadtentwässerung Freudenstadt: Behandeltes Poolwasser ist Abwasser und gehört in die Schmutzwasserkanalisation.
  • Chlor, Algizide und pH-Mittel schützen im Pool, können Umwelt und Gewässer jedoch schädigen.
  • Einleitung in Garten, auf Flächen oder in Regenwasserkanalisation ist unzulässig – Warnung des Umweltbundesamts.
  • Anschluss vorhanden: Wasser kontrolliert und langsam über geeigneten Anschluss ableiten.
  • Kein Anschluss: Entsorgungsunternehmen beauftragen; kleine unbehandelte Planschbecken sind ein Sonderfall.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Sommerzeit ist Badezeit – bei vielen auch im eigenen Garten. Doch wenn der Pool am Ende der Saison geleert werden muss, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Wasser? Die Stadtentwässerung Freudenstadt weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass insbesondere chemisch behandeltes Poolwasser nicht einfach im Garten, auf dem Grundstück oder über die Regenwasserkanalisation entsorgt werden darf. „Behandeltes Poolwasser ist Abwasser“, so Heiko Gutekunst, kaufmännischer Betriebsleiter des Eigenbetriebs.

Poolwasser wird in der Regel mit verschiedenen Mitteln behandelt, um es frei von Keimen oder Algen zu halten. Dazu gehören Chlor, Algizide oder Mittel zur Regulierung des pH-Werts. „Diese Stoffe sorgen zwar für hygienisch einwandfreies Wasser im Pool, können jedoch für die Umwelt problematisch sein“, so Gutekunst. Desinfektions- und Algenbekämpfungsmittel können Stoffe enthalten, die als umweltgefährlich oder sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft sind. Bei entsprechend behandeltem Poolwasser handelt es sich nach der rechtlichen Definition daher um Abwasser.

Im Wasser enthaltene Stoffe können ins Grundwasser gelangen

Behandeltes Poolwasser ist deshalb grundsätzlich über die Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen. Eine Einleitung in den Garten, auf sonstige Flächen oder in ein Gewässer ist nicht zulässig. Durch eine Versickerung oder das oberflächige Ablaufen können die im Wasser enthaltenen Stoffe in den Boden, das Grundwasser oder oberirdische Gewässer gelangen. Das Umweltbundesamt warnt ausdrücklich davor.

Poolwasser gehört ebenfalls nicht in die Regenwasserkanalisation (Straßeneinlaufschächte). Diese dient grundsätzlich der Ableitung von Niederschlagswasser und führt – je nach Entwässerungssystem – unter Umständen direkt oder ohne ausreichende Reinigung in ein Gewässer.

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Wer seinen Pool an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen hat, sollte das Wasser daher kontrolliert und möglichst langsam über einen geeigneten Anschluss in die Schmutzwasserkanalisation ableiten.

In manchen Fällen braucht es ein Entsorgungsunternehmen

Nicht jedes Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In solchen Fällen ist ein geeignetes Entsorgungsunternehmen zu beauftragen, das das Wasser abpumpt und zu einer Kläranlage fährt. Im Stadtgebiet Freudenstadt ist die Anlieferung auf der Kläranlage Manbach möglich.

Anders kann die Situation bei kleinen Kinder- oder Planschbecken sein, deren Wasser vollständig unbehandelt geblieben ist. Wenn dem Wasser keinerlei Desinfektions- oder andere Pflegemittel zugesetzt wurden und es nur kurz genutzt wurde, kann eine andere Bewertung möglich sein. Entscheidend ist, dass das Wasser tatsächlich unbehandelt ist und keine relevanten Verunreinigungen, beispielsweise durch Sonnencreme, aufweist.