Pfalzgraf Konditorei
: Rat macht Weg frei für Erweiterungspläne

Grünes Licht gab es für den Bebauungsplan „Schollenrain IV“. Damit soll der Pfalzgraf Konditorei ermöglicht werden, ihren Erweiterungsbedarf zu verwirklichen.
Von
Sabine Stadler
Oberndorf
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Die Pfalzgraf Konditorei hat Erweiterungspläne.

Helga Michel

Bei einer Enthaltung fasste der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler in seiner jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schollenrain IV“.

Anlass für diesen Bebauungsplan ist der kurzfristige Erweiterungsbedarf der in diesem Gewerbegebiet ansässigen Firma Pfalzgraf. Die Baumöglichkeiten im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Schollenrain III“ sind ausgeschöpft.

Eine weitere bauliche Entwicklung ist nur in Richtung Nordwesten zur Kreisstraße 4721 (Hauptstraße) möglich, für die es bislang keinen Bebauungsplan gibt. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortsicherung und Erweiterung der Firma Pfalzgraf geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von 4,32 Hektar und teilt sich in die fünf Bauabschnitte IV bis VIII.

Ein zweiter Backofen

Laut Masterplan der Firma Pfalzgraf soll zunächst auf dem Bauabschnitt IV kurzfristig ein zweiter Backofen bei Ausfall die Produktion der Backlinie aufrechterhalten. Die Bauabschnitte V und VI sind als mittelfristiger Erweiterungsabschnitt zu sehen. Die Abschnitte VII und VIII dienen der langfristigen Sicherung des Betriebsstandorts.

Die öffentlichen Verkehrsflächen, die Kreisstraße mit Geh- und Radweg, mit den angrenzenden Grünflächen bleiben unverändert erhalten. Die Haupterschließung für den Verkehr führt weiterhin über die Zeißstraße.

Langfristige Pläne

Langfristig ist eine weitere Zufahrt zur Hauptstraße, der Kreisstraße K 4721, und zum Kreisverkehr an der Landesstraße 353 im Bebauungsplan vorgesehen. Die Planungskosten trägt die Firma Pfalzgraf als Antragsteller. Im Rahmen der Beratungen des Gemeinderats wurde das Biotop, das sich im Plangebiet befindet, ebenso angesprochen wie der Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke innerhalb des Bebauungsplangebietes.

Adolf Gärtner (FWV) sprach die Standorttreue der Firma Pfalzgraf an. Es sei sowohl für die Firma als auch für die Gemeinde Grund zur Freude, wenn es Pfalzgraf ermöglicht werde, den Standort zu sichern. Gärtner regte an, dass die Eingrünung entlang der Deponie als private Grünfläche ausgewiesen sein sollte, um den kommunalen Bauhof nicht zu überfordern.

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