Nach Baggerunfall bei Forbach
: Verdi kritisiert AVG - warum war Baggerfahrer auf sich allein gestellt?

Im April war ein Bagger bei Vegetationsarbeiten auf der Murgtalbahn abgestürzt. Der Unfall blieb zunächst unbemerkt, da der Baggerfahrer ganz allein in unwegsamem Gelände gearbeitet hatte. Das sorgt nun für Kritik.
Von
Timo Beyer
Forbach
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Der schwer beschädigte Bagger lag nach dem Unfall am Ufer der Murg. (Archivbild)

Der schwer beschädigte Bagger lag nach dem Unfall am Ufer der Murg. (Archivbild)

Timo Beyer
  • Verdi kritisiert AVG: Baggerfahrer arbeitete nachts allein und blieb nach Unfall unbemerkt.
  • Der Unfall geschah im April nahe Forbach auf der Murgtalbahn – schwierige Rettung im Gelände.
  • Der Fahrer musste sich schwer verletzt selbst zu einer Behausung durchschlagen, um Hilfe zu holen.
  • Verdi fordert Aufklärung zu Gefährdungsbeurteilung und Notfallorganisation bei der Alleinarbeit.
  • AVG prüft den Vorfall intern und betont, Alleinarbeit sei branchenüblich, beantwortet Detailfrage nicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Murgtalbahn verbindet Freudenstadt mit dem badischen Tiefland. Die Zugstrecke führt durch die dramatische Landschaft des Schwarzwalds - über schwindelerregende Brücken, vorbei an tiefen Abhängen und durch dunkle Tunnel. Auf genau dieser Strecke ist es im April bei nächtlichen Vegetationsarbeiten zu einem Aufsehen erregenden Unfall gekommen.

Nahe Forbach stürzte ein Bagger eine steile Böschung hinab und krachte auf das felsige Ufer der Murg. Mitten in der Wildnis gelegen führte keine Straße zu der Unfallstelle. Dementsprechend schwierig gestalteten sich die Aufräumarbeiten, die sich über Tage zogen.

Regelrecht unglaublich war aber die Rettung des Baggerfahrers - beziehungsweise das Ausbleiben eben jener. Denn der Mann hatte nachts völlig allein im Gleisbereich gearbeitet. Der Unfall blieb daher zunächst unbemerkt, wie die Polizei damals berichtete.

Der Baggerfahrer musste sich schwer verletzt zur nächsten Behausung durchschlagen, um Hilfe zu alarmieren. Wie ihm das angesichts des unwegsamen Geländes im Stockdunkeln gelingen konnte, ist nach wie vor unklar.

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Dass der Mann bei den Arbeiten an der Strecke offenbar ganz allein war, sorgt nun für Kritik von Seiten der Gewerkschaft Verdi. Von unserer Redaktion auf den Vorfall angesprochen, schreibt ein Sprecher der Gewerkschaft: „Besonders erklärungsbedürftig ist aus unserer Sicht, dass der schwer verletzte Baggerfahrer nach den bisherigen Medienberichten offenbar über einen längeren Zeitraum auf sich allein gestellt war und sich selbst zu einem Anwesen bewegen musste, bevor Rettungskräfte alarmiert werden konnten.“

Nicht grundsätzlich verboten

Weiter schreibt der Verdi-Sprecher: „Sollte sich bestätigen, dass der Beschäftigte nachts allein mit einer schweren Baumaschine in diesem schwer zugänglichen und unmittelbar an einen erhebliche Steilböschung angrenzenden Bereich gearbeitet hat, muss deshalb geklärt werden, auf welcher Gefährdungsbeurteilung diese Arbeitsorganisation beruhte und wie gewährleistet werden sollte, dass ein Unfall unverzüglich erkannt und die Rettungskette eingeleitet wird.“

Das klingt nun etwas technisch, lässt sich aber so zusammenfassen: Auch die Gewerkschaft ist offenbar der Meinung, dass es nicht grundsätzlich verboten ist, dass Baggerfahrer Arbeiten auch allein durchführen. Allerdings muss dann dafür gesorgt werden, dass ein möglicher Unfall bemerkt und Rettungskräfte alarmiert werden. Genau das ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.  Falls entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, haben sie offensichtlich nicht funktioniert.

Verdi stellt klare Forderungen an die AVG

Verdi stellt daher klar: „Beschäftigte, die nachts mit schweren Maschinen an Bahnstrecken und in schwierigem Gelände arbeiten, dürfen mit den daraus entstehenden Risiken nicht allein gelassen werden.“ Und weiter: „Die Verantwortung für ein sicheres Arbeitsverfahren und eine funktionierende Notfallorganisation liegt bei den verantwortlichen Unternehmen.“

Die Gewerkschaft richtet daher klare Forderungen an die AVG: „Wir erwarten (...) eine transparente Aufklärung des Unfallgeschehens und insbesondere der Frage, welche Gefährdungsbeurteilungen und welche Sicherungsmaßnahmen für diese Arbeiten bestanden und ob diese zum Unfallzeitpunkt vollständig umgesetzt waren.“

Es fehlen wesentliche Informationen

Sollte es aktuell eine solche Untersuchung geben, ist Verdi offenbar nicht eingebunden. Denn der Sprecher macht deutlich, dass auch die Gewerkschaft über viele Details des Unfalls nicht informiert ist. „Eine abschließende Bewertung, ob Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften verletzt wurden, ist derzeit nicht möglich.“ Denn: „Dafür fehlen wesentliche Informationen des verantwortlichen Unternehmens beziehungsweise des Infrastrukturbetreibers.“

Doch wie reagiert die AVG? Mit der Kritik konfrontiert schreibt ein Unternehmenssprecher: „Unfälle beziehungsweise Arbeitsunfälle werden in unserem Unternehmen grundsätzlich sehr sorgfältig intern aufgearbeitet. So wird auch in diesem Fall verfahren.“

AVG räumt keine Fehler ein

Auch die weiteren Ausführungen der AVG bleiben eher im Allgemeinen: „Im Rahmen dieser Aufarbeitung betrachten wir den jeweiligen Unfallhergang sowie alle betrieblichen Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen und die für den jeweiligen Arbeitsvorgang zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung.“

Mögliche Fehler räumt das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt also nicht ein. Stattdessen rechtfertigt das Unternehmen den Umstand, dass der Baggerfahrer bei den Arbeiten allein war. „Arbeiten, die ein Mitarbeiter allein ausführt - auch während der Nachtstunden - sind auch in anderen Branchen üblich, zum Beispiel beim Winterdienst, bei Forstarbeiten, in der Landwirtschaft et cetera. Somit lässt sich nicht grundsätzlich aus einer Alleinarbeit ableiten, dass diese Arbeiten per se problematisch sind.“

Doch das hatte Verdi auch nicht behauptet. Vielmehr hat die Gewerkschaft in ihrer Kritik deutlich gemacht, dass in solchen Fällen gewährleistet sein muss, dass ein Unfall nicht unbemerkt bleibt. Unsere Redaktion hatte deshalb bei der Bitte um eine Stellungnahme nochmal ganz konkret gefragt: Wie wollte die AVG sicherstellen, dass ein Unfall unverzüglich erkannt wird? Die AVG ließ diese Frage allerdings unbeantwortet.