Krankenhaus in Freudenstadt
: Klinik für Mutterschutz ausgezeichnet

Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie im Freudenstädter Krankenhaus hat das DÄB-Siegel „Mutterschutz für schwangere Ärztinnen“ erhalten.
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(red/pm)
Oberndorf
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Für viele Ärztinnen stellt eine Schwangerschaft noch immer ein Karrierehindernis dar. (Symbolbild)

dpa-tmn

Eigentlich ist eine Schwangerschaft Grund zur Freude. Für viele Ärztinnen und angehende Medizinerinnen bedeutet es aber de facto ein Bruch in der beruflichen Entwicklung.

Nicht so am Klinikum Landkreis Freudenstadt, heißt es in einer Pressemitteilung des Krankenhauses. Als eine von nur drei Kliniken in Baden-Württemberg wurde die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie mit dem DÄB-Siegel „Mutterschutz für schwangere Ärztinnen“ ausgezeichnet.

Initiiert wurde die Zertifizierung von der neuen Chefärztin der Chirurgie, Susanne Atug. Sie ist fünffache Mutter und weiß, was es bedeutet, als Ärztin schwanger zu werden. Als Chirurgin durfte sie nach Bekanntwerden der Schwangerschaft plötzlich nicht mehr operieren. Nicht selten wird von Betriebsärzten gleich ein Berufsverbot ausgesprochen.

Hindernis für die Karriere

„Der Mutterschutz stellt für schwangere Ärztinnen immer noch ein großes Karrierehindernis dar“, schreibt auch der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) auf seiner Website. „43 Prozent der Ärztinnen und Medizinstudentinnen sehen ihre berufliche Entwicklung behindert, weil ihr Aufgabenbereich umgestaltet wird, sobald sie eine Schwangerschaft bekannt geben“, heißt es dort.

Atugs fünf Kinder sind heute zwischen 15 und 32 Jahre alt. Doch an die Kämpfe, die sie damals führen musste, erinnert sich die Leiterin der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie noch gut. „Ich habe mir den Weg in den OP mit brachialer Gewalt und Widersprüchen erstritten“, schildert sie. Bei den jüngeren Kindern hatte sie die Schwangerschaften schließlich so lange wie möglich geheim gehalten.

Sie möchte jungen Ärztinnen in Freudenstadt diesen Kampf ersparen und vor allem ein Signal setzen: „Schwangerschaft ist keine Krankheit. Frauen und Männer haben bei uns dieselben Karrierechancen“, betont die Chirurgin. Für sie ist es weder vertretbar noch begründet, dass Ärztinnen bis heute bei Schwangerschaft aus dem Beruf gedrängt werden.

Individuelle Analyse

„In den fünfziger Jahren war die Gefahrenlage für Schwangere im OP noch eine andere“, weiß Atug. Doch heute sei das kein Argument mehr. Zumal die Gesetzeslage ein pauschales Berufsverbot gar nicht erlaube, sondern eigentlich eine individuelle Gefahrenanalyse notwendig sei.

An der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie am Klinikum Landkreis Freudenstadt sieht die besondere Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Beruf laut der Mitteilung so aus, dass zunächst in einem Gespräch Bedürfnisse und Gefährdungssituation abgeklärt werden. Danach wird der Arbeitsplan auf die Möglichkeiten der schwangeren Ärztinnen angepasst.

Auf ausreichend Ruhepausen geachtet

„Das ist sehr individuell, weil auch jede Schwangerschaft anders verläuft“, erklärt Atug. Ein paar Gemeinsamkeiten gibt es aber immer: Bei den Arbeitszeiten wird auf ausreichend Ruhephasen geachtet und die Einsätze im OP sind kürzer. Außerdem wird dafür gesorgt, dass schwangere Chirurginnen möglichst im Sitzen operieren können.

Einsätze in der stressigen Notfallambulanz werden während der Schwangerschaft vermieden. „Soweit es möglich ist, planen wir Tätigkeiten und Einsätze auch tagesformabhängig“, erklärt Atug.

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