Haushalt der Gemeinde Loßburg: Landratsamt sorgt sich wegen der Neuverschuldung

Das Landratsamt hat den Loßburger Haushalt genehmigt. (Archivbild)
PetermannVor dem nichtöffentlichen Teil der jüngsten Sitzung des Lossburger Gemeinderats wurden noch die wichtigsten Ereignisse seit der letzten Sitzung bekanntgegeben. Kämmerer Alexander Hoffarth freute sich, dass das Landratsamt mittlerweile den Haushalt der Gemeinde Loßburg und der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Nahwärme genehmigt hat.
„Der Eigenbetrieb Abwasser muss noch eine zweite Runde drehen“, erklärte Hoffarth. Er hoffe, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause auch dafür die Genehmigung melden zu können.
Etliche Auflagen
Hoffarth erläuterte kurz den Inhalt und die Auflagen, die das Landratsamt der Gemeinde mit auf den Weg gegeben hatte. Denn für den Kernhaushalt wurden der Gemeinde etliche Auflagen erteilt. So dürfen die Kreditaufnahmen in der genehmigten Höhe nur für die vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen verwendet werden. Sollten diese nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, müssen die Kreditaufnahmen um die kreditfinanzierten Kosten anteilig gekürzt werden.
Zudem soll die Gemeinde das Investitionsprogramm für das laufende Haushaltsjahr und die Folgejahre kritisch prüfen – mit dem Ziel, den prognostizierten Kreditbedarf zu reduzieren. Sorgen bereitet dem Landratsamt auch die steigende Neuverschuldung. Die Gemeinde wird daher aufgefordert, die von der bereits in Eigeninitiative eingesetzten Haushaltskonsolidierungskommission erarbeiteten Ergebnisse fortzuentwickeln.
Gewerbesteuereinnahmen innerhalb von zehn Jahren halbiert
Das Konzept sieht kurzfristige Einsparmaßnahmen, mittelfristige Strukturverbesserungen und eine langfristige Strategie zur Stärkung der Finanzlage vor. Die Gemeinde wurde zudem aufgefordert, bis zum 31. Oktober über den Verlauf des aktuellen Haushaltsjahres sowie aktuelle Ereignisse ans Landratsamt zu berichten.
In der Begründung wird vor allem auf die seit 2017 deutlich rückläufigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer verwiesen, die sich seit 2015 halbiert haben. Daher sei die Gemeinde angehalten, vorrangig Gebühren- und Entgeltsätze auf ihre jeweiligen Kostendeckungsgrade hin zu prüfen.