Frauenhilfe Freudenstadt
: Wenn Körper, Gesundheit oder Freiheit in Gefahr sind

Bei einer Tagung der Frauenhilfe wurde aufgezeigt, wie Menschen bei Gewalttaten Hilfe erhalten.
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(red/pm)
Oberndorf
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Lisa Schlaich (Zweite von rechts) hielt einen Vortrag im Subiaco-Kino in Freudenstadt.

Frauenhilfe

Die Frauenhilfe Freudenstadt lud ihre Mitglieder und Netzwerkpartner ins Subiaco-Kino in Freudenstadt zur jährlichen Klausurtagung ein. „Gewaltschutzgesetz und familienrechtliche Regelungen“ war dabei Thema eines Vortrags von Lisa Schlaich, Fachanwältin für Familienrecht. Zahlreiche Besucher kamen, darunter Vertreterinnen des Jugendamts, der Familienberatungsstelle, des Weißen Rings und des Frauenhauses. Das schreibt die Frauenhilfe in einer Pressemitteilung.

Schlaich führte aus, wie Menschen bei Gewalttaten in der Familie Hilfe erhalten. Die Polizei, beziehungsweise das Ordnungsamt, können ein kurzfristiges Annäherungsverbot aussprechen. Für weitergehende Schutzmaßnahmen müsse ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Diese Maßnahmen werden angeordnet, wenn Körper, Gesundheit oder Freiheit der Person verletzt oder bedroht werden, wenn in die Wohnung eingedrungen wurde oder bei länger anhaltendem Stalking.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Schlaich betonte: „Alle Vorfälle sollten so genau wie möglich geschildert werden, mit Ort, Datum und Zeitangaben, und müssen eidesstattlich versichert werden. Wichtig ist, dass der Eilantrag innerhalb von zwei Wochen nach dem letzten Vorfall gestellt wird.“ Ein Antrag kann ohne anwaltliche Hilfe bei Gericht eingereicht werden. Im Eilverfahren kann das Familiengericht auch ohne mündliche Verhandlung Maßnahmen beschließen. Sollte es auf Antrag des Gegners doch zu einer Verhandlung kommen, so findet diese immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Es bestehe die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen für Gerichts- und Anwaltskosten sowie für eine außergerichtliche Beratung. Birgit Bihler vom Weißen Ring merkte an, dass dieser im Bedarfsfall einen Scheck über 190 Euro für anwaltliche Beratung zur Verfügung stellen könne.

Umgang mit Kindern

Ein großes Problem bei allen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Paaren sei der Umgang mit den Kindern. Kinder haben das Recht, zu beiden Elternteilen Kontakt haben zu dürfen. Ist bei der Übergabe für einen Besuch eine Gefährdung der Mutter zu befürchten, müsse ein Aufeinandertreffen der Partner vermieden werden. Auch hier könne die Rechtsberatung Hilfen geben, sagte Schlaich.

Schwierig werde es, wenn gemeinsame Entscheidungen der Eltern getroffen werden müssen. Hier könne die Familienberatungsstelle des Kreises oder das Jugendamt unterstützen. „Jede Familie hat das Recht auf Beratung“, betonte Andrea Lichter von der Familienberatung. Ein Erstkontakt-Beratungsgespräch finde so schnell wie möglich statt. Die Wartezeit betrage höchstens zwei bis drei Wochen.

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