Es geht um die Eintrittspreise
: Nicht wirtschaftlich - Panorama-Bad in Freudenstadt schafft Regel wieder ab

Mit der Wiedereröffnung des Hallenbads am 23. Juni gilt im Panorama-Bad Freudenstadt wieder die frühere Regelung bei den Eintrittspreisen für Kinder.
Von
Niklas Ortmann
Freudenstadt
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Kinder ab drei Jahren zahlen im Panorama-Bad nun wieder Eintritt.

Kinder ab drei Jahren zahlen im Panorama-Bad nun wieder Eintritt.

Tom Weller / 24passion
  • Panorama-Bad Freudenstadt: Kindereintritt ab drei Jahren gilt ab 23. Juni wieder.
  • Grund ist Wirtschaftlichkeit, die Testphase mit sechs Jahren war nicht tragfähig.
  • Der Gemeinderat beendete die Testphase und kehrt zur früheren Tarifstruktur zurück.
  • Im Freibad bleibt der Eintritt erst ab sechs Jahren, Geburtstagskinder kommen gratis.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Künftig ist der ermäßigte Kindertarif wieder nach Vollendung des dritten Lebensjahres zu entrichten. Bis Juni 2025 hatten Kinder im Panorama-Bad und im Freibad bereits ab drei Jahren Eintritt bezahlt.

Auf Beschluss des Gemeinderats wurde das zahlungspflichtige Eintrittsalter vor einem Jahr testweise auf sechs Jahre angehoben. Ziel war es, Familien finanziell zu entlasten und die Auswirkungen auf die Besucherzahlen sowie die Einnahmensituation zu beobachten.

Die Auswertung der vergangenen zwölf Monate hat gezeigt, dass die Regelung aus wirtschaftlicher Sicht nicht dauerhaft tragfähig ist. Deshalb wird im Hallenbadbereich nun wieder auf die frühere Tarifstruktur zurückgekehrt.

„Wir haben die Testphase intensiv begleitet und ausgewertet. Leider hat sich gezeigt, dass die damit verbundenen Einnahmeausfälle auf Dauer nicht kompensiert werden können“, erklärt Ursula Stiefken, Geschäftsführerin des Panorama-Bads Freudenstadt. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, die Testphase zu beenden und zur alten Regelung zurückzukehren.

Im Freibad bleibt alles beim Alten

Im Freibad bleibt die derzeitige Regelung bestehen: Dort bezahlen Kinder weiterhin erst ab einem Alter von sechs Jahren Eintritt. Unverändert bleibt, dass Kinder an ihrem Geburtstag freien Eintritt erhalten.

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