Entscheidung des Bundestags: Was bedeutet die Aufnahme ins Jagdrecht für den Hornisgrinde-Wolf?

Die Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg löst kontroverse Debatten über Artenschutz, Herdenschutz und mögliche Jagdregelungen aus. (Symbolbild)
Bernd Weißbrod/dpaDas neue Bundesjagdrecht wird voraussichtlich Ende des Monats den Wolf aus dem Bundesnaturschutzgesetz herausnehmen und die Zuständigkeit für seinen Schutz ins Jagdrecht übertragen. Welche Folgen das für die Wölfe der Region hat – und für den Hornisgrinde-Wolf – beleuchten das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Landesjagdverband und der Naturschutzbund (Nabu) aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln.
Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, so beschrieb es die Bundesregierung in einer Pressemitteilung Anfang des Monats. Dennoch hat der Deutsche Bundestag beschlossen, mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen. Begründet wird dies mit der zunehmenden Ausbreitung und den daraus resultierenden Konflikten mit Weidetierhaltung und Teilen der Bevölkerung.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf sogenannten Problemwölfen, die künftig einfacher „entnommen“ werden sollen – etwa nach Schafrissen oder wiederholter Annäherung an Menschen.
Zustimmung des Bundesrats am 27. März?
Nach Zustimmung des Bundesrats am 27. März trete im Anschluss die Neuregelung in Kraft, und die Zuständigkeit für den Wolf wechsele auch in Baden-Württemberg vom Umweltministerium auf das Ministerium für ländlichen Raum (MLR), erklärt Steffen Becker, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Die neue Regelung erlaubt revierübergreifende Managementpläne, um die Jagd so zu steuern, dass der günstige Erhaltungszustand der Wölfe erhalten bleibt. Ein günstiger Erhaltungszustand bedeutet, dass Wölfe dauerhaft vorkommen, ausreichend Nahrung finden und ihr Bestand Risiken wie Krankheiten, Verkehr oder Wilderei trotzen kann.
Eine begrenzte Jagdzeit für Wölfe
Laut Becker könne in Bundesländern mit vielen Wölfen der Bestand künftig auch durch eine begrenzte Jagd – vorgesehen vom 1. Juli bis 31. Oktober – reguliert werden.
Im ungünstigen Erhaltungszustand – wie in Baden-Württemberg – sei die Jagd nur zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz von Gesundheit und öffentlicher Sicherheit zulässig, stellt der Pressesprecher fest.
Im Wesentlichen gelten in Baden-Württemberg die gleichen Regeln für einen Abschuss wie zuvor – außer dass nun das Ministerium für ländlichen Raum eine Abschussgenehmigung erteilen und begründen müsse, erläutert Becker. Das Ministerium sei dann auch für Vergrämungen im Vorfeld zuständig.
Keine Wolfspopulation in Baden-Württemberg
Diese Veränderungen begrüße der Landesjagdverband Baden-Württemberg, erklärt Klaus Lachenmaier, Bereichsleitung Wildtiermanagement und Naturschutz des Verbands. Die Einordnung des Wolfs in das MLR-Management eröffne eine Bandbreite an Maßnahmen – von Schonzeit bis möglicher Jagdzeit, ergänzt Lachenmaier. Auch waffen- und versicherungsrechtliche Vorteile gebe es.
„Eine Jagdzeit steht jedoch auf absehbare Zeit nicht zur Diskussion, da wir keine Wolfspopulation haben“, betont er. Einzelabschüsse von Problemtieren blieben die Ausnahme und kämen üblicherweise erst nach mehreren weniger wirksamen Lösungsversuchen zum Einsatz.
Die reguläre Bejagung von Wölfen
Eine völlig gegensätzliche Position vertritt der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Baden-Württemberg. Alexandra Ickes, Referentin für Artenschutz des Verbands, betont: „Wir lehnen die reguläre Bejagung von Wölfen grundsätzlich ab, da diese nicht zur Minderung von Konflikten beiträgt, sondern diese sogar verschärfen kann.“
In den wenigen Fällen, in denen Wölfe auffälliges Verhalten zeigten, etwa durch die Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen oder ein ungewöhnliches Interesse an Menschen, könne im Rahmen des Bundesnaturschutzrechts – auch mit einer Ausnahmegenehmigung – gehandelt werden, präzisiert Ickes. „Eine Aufnahme ins Jagdrecht ist daher nicht notwendig.“
Gefährdung des Wolfmanagements
Durch die Aufnahme ins Jagdrecht sieht der Nabu zudem das bisher gut etablierte Wolfsmanagement in Baden-Württemberg massiv gefährdet. Die Referentin für Artenschutz warnt darüber hinaus, dass die Gefahr einer erneuten Ausrottung des Wolfs besteht, da aktuell nur vier sesshafte Tiere im Land leben.
Die pauschale Bejagung sei auch deshalb ungeeignet, da weniger Wölfe nicht automatisch zu weniger Nutztierrissen führten, so Ickes. Nach dem Abschuss eines Problemwolfs könnten wandernde Tiere weiterhin ungeschützte Nutztiere als leichte Beute ausmachen. Daher seien Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten unerlässlich.
Der Wolf ist weder Kuscheltier noch Monster
Auch dass Nutztiere die Hauptnahrungsquelle der Wölfe ausmachten, sei eine Fehlannahme, erklärt sie. „Nutztiere machen nur etwa 1,6 Prozent der Nahrung aus.“ Tatsächlich stellen Rehe mit etwa 50 Prozent, gefolgt von Wildschweinen mit 20 Prozent, die Hauptbeute der Tiere dar.
Trotz der heftigen Debatten bleibt Ickes’ zentrale Botschaft klar: Der Wolf sei weder Kuscheltier noch Monster, sondern ein wildes Tier, dessen Schutz und Management auch in der Politik sorgfältig abgewogen werden müsse.
