Diskussion am Klinikum Freudenstadt
: Wie begleitet man Menschen, die sterben wollen?

Bei einer Fachtagung am Klinikum Landkreis Freudenstadt diskutierten Experten ein schwieriges und sensibles Thema.
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red/pm
Kreis Freudenstadt
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Referentin und Referenten bei der abschließenden Diskussionsrunde.

Referenten und Zuhörer bei der abschließenden Diskussionsrunde.

Klinikum Landkreis Freudenstadt
  • Fachtagung am Klinikum Freudenstadt zu „Selbstbestimmtes Sterben“ mit rund 150 Teilnehmenden.
  • Ausgangspunkt ist das Urteil von 2020: Suizid und Hilfe dazu sind in Deutschland erlaubt.
  • Juristisch, ethisch, psychiatrisch und aus Altenhilfe-Sicht wurde fachübergreifend diskutiert.
  • Experten betonten Dialog, Suizidprävention und die Gefahr von Druck sowie seelischen Erkrankungen.
  • Zahlen des Klinikums: 2024 etwa 1200 Fälle mit Suizidbegleitern plus rund 200 durch einzelne Ärzte.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, sich selbst zu töten und dafür auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das beschloss 2020 das Bundesverfassungsgericht. Doch wie gehen diejenigen, die die Hilfe leisten müssen, mit dieser Verantwortung um? Im Rahmen der Fachtagung „Selbstbestimmtes Sterben“ hatte das Klinikum Landkreis Freudenstadt erstmals dazu eingeladen, diese schwierige Frage zu diskutieren.

„Das Thema bewegt nicht nur die Gesellschaft, sondern besonders auch uns, in der Ärzte- und Pflegschaft. Vor allem in der Psychiatrie und der Palliativmedizin“, erklärt Alexander Menges, geschäftsführender Oberarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Klinikum Landkreis Freudenstadt in einer Mitteilung des Klinikums.

Mit seinem Kollegen Klaus Rademacher, Oberarzt und Leiter des Geriatrischen Schwerpunkts am Klinikum, hatte Menges die Veranstaltung initiiert – und einen wunden Punkt getroffen. Rund 150 Teilnehmer aus Medizin, Pflege, Behörden, Betreuung und Kirche waren zur Tagung ins Klinikum gekommen.

Landrat Andreas Junt fasste die Komplexität und Sensibilität des Themas in seinem Grußwort zusammen: „Es geht um Selbstbestimmung und Freiheit, um die Würde des Menschen, aber ebenso um Fürsorge, Verantwortung und den Schutz besonders verletzlicher Menschen.“

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Es geht nicht nur um medizinische Aspekte

Ein komplexes, höchst sensibles Feld, das nicht nur eine medizinische, sondern auch eine juristische, ethische und psychiatrische Betrachtung braucht – und die Perspektive der Altenhilfe. Diese Disziplinen in Austausch zu bringen, war Ziel der Fachtagung. Als Referenten waren Experten zu Gast, die im 30-Minuten-Takt Impulsvorträge gaben.

Die juristische Perspektive beleuchtete Alexander Schmid von der Hochschule Esslingen. Ihm gelang es, die komplizierten rechtlichen Sachverhalte auf den Punkt zu bringen und sperrige Begriffe verständlich zu machen. Etwa den der „Freiverantwortlichkeit“ – also das Recht aller Menschen, schwerwiegende Entscheidungen selbstbestimmt und ohne fremde Beeinflussung treffen zu dürfen. Klaus Rademacher ergänzte ethische Aspekte: „Was dürfen wir? Und was sollen wir tun?“

Wie schwierig es ist, darauf Antworten zu finden, veranschaulichte Elmar Etzersdorfer, ärztlicher Leiter des Furtbachkrankenhauses in Stuttgart. Der Psychiater machte deutlich, wie sehr es in der Praxis auf Beziehungen und Dialoge ankommt, vor allem, wenn es um die Prävention von Suiziden und ein Leben in Würde geht. Er zeigte aber auch auf, wie bedroht die innere Freiheit durch seelische Erkrankungen und durch sozialen Druck sein kann, wenn es um diese existenziellen Entscheidungen geht.

Thema treibt alle Beteiligten um

Die Übertragung in die Praxis der Altenhilfe übernahm Anne-Christin Linde, Referentin für Theologie und Ethik bei der Evangelischen Heimstiftung Stuttgart. Sie erzählte, wie sich die Herausforderungen im Alltag einer Pflegeinrichtung zeigen.

Moderator Alexander Menges lud im Anschluss zur Diskussion ein. „Diese war intensiv. Wir haben gesehen, wie sehr das Thema die Kolleginnen und Kollegen umtreibt,“ fasst Menges zusammen. Umso wichtiger war allen Beteiligten, einen respektvollen Austausch zwischen den verschiedenen Fachgebieten und Teilnehmern zu gestalten. „Wir sind sehr glücklich und zufrieden mit der Veranstaltung“, bilanzieren Menges und Rademacher.

Zahlen zur Sterbebegleitung

Laut Schätzungen sind im Jahr 2024 bundesweit 1200 Menschen mit Hilfe von Suizidbegleitern gestorben. Hinzu kommen geschätzte weitere 200 Sterbebegleitungen von einzelnen Ärzten. Wie viele Suizide von Menschen ohne medizinische Kenntnisse begleitet wurden, ist unbekannt, so das Klinikum Freudenstadt. Das durchschnittliche Sterbealter bei Suiziden in Deutschland liegt laut Ärztekammer Nordrhein bei über 60 Jahren, die Tendenz geht zu einem höheren Lebensalter.