Baierbronn empfiehlt Hausbesitzern: Daueraufträge für Grundsteuer jetzt prüfen

Die neu berechnete Grundsteuer ist derzeit in aller Munde
Tim Reckmann via ccnull.deDie Gemeinde Baiersbronn rät allen Bürgern, ihre Daueraufträge zur Grundsteuer zu überprüfen.
Die erste Rate der Grundsteuer für das Jahr 2025 war am 15. Februar fällig. Darauf weist die Gemeinde in einer Mitteilung hin. Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 haben sich zahlreiche Steuerbeträge verändert. Insbesondere Steuerpflichtige mit bestehenden Daueraufträgen sollten ihre Zahlungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Daueraufträge abgleichen
Durch die Reform sind die neu berechneten Grundsteuerbeträge entweder gestiegen oder gesunken. In Fällen einer Überzahlung wird der überzahlte Betrag automatisch mit der nächsten Fälligkeit verrechnet. Hingegen entstehen bei einer zu geringen Zahlung offene Restforderungen, die ohne fristgerechte Begleichung Mahnungen nach sich ziehen können, heißt es weiter.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt allen Steuerpflichtigen, ihre bestehenden Daueraufträge mit den aktuellen Grundsteuerbescheiden abzugleichen. Falls sich eine Differenz ergibt, ist eine Anpassung des Dauerauftrags oder eine fristgerechte Nachzahlung erforderlich, um zusätzliche Kosten durch Mahngebühren zu vermeiden.
SEPA-Lastschriftmandat wird empfohlen
Um eine fristgerechte und korrekte Zahlung der Grundsteuer sicherzustellen, wird die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats empfohlen. Mit diesem Verfahren erfolgt die Abbuchung automatisch und in der jeweils korrekten Höhe – Unstimmigkeiten lassen sich so zuverlässig vermeiden.
Für weiterführende Informationen oder Rückfragen steht die Gemeindekasse unter den Telefonnummern 07442/ 842 12 36 / 842 12 38 / 842 12 35 842 12 84 oder per E-Mail an kasse@gemeindebaiersbronn. de zur Verfügung.