Alpirsbachs Beinahe-Bürgermeister
: Freispruch für Sven Christmann

Alpirsbachs Beinahe-Bürgermeister siegt im Bestechungsprozess gegen ihn auf ganzer Linie. Er hat sich als Polizist nichts zu Schulden kommen lassen. Der Richter rügt die Ermittler.
Von
Felix Biermayer
Oberndorf
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Sven Christmann (links, auf ausdrückliche Aufforderung des Gerichts verpixelt) berät sich mit seinem Anwalt Bastian Meyer.

Felix Biermayer

Sven Christmann ist unschuldig. Er hat sich als Polizist nicht bestechen lassen. Das ist der Kern des Urteils, welches das Landgericht Karlsruhe am Freitag in Pforzheim fällte. Die Staatsanwaltschaft hatte Christmann vorgeworfen, sich zu seiner Zeit als Polizist im baden-württembergischen Innenministerium bei einer Auftragsvergabe nicht an die Regeln gehalten zu haben. Dafür habe er von der vorgeblich bevorteilten Firma im Nachhinein Geld bekommen. Von 10 000 Euro war die Rede.

Wegen dieser Vorwürfe wurde Christmann vom Dienst freigestellt, gegen ihn ermittelt und schließlich Anklage erhoben. Das Verfahren hatte weitere Auswirkungen: Christmann wurde zum Alpirsbacher Bürgermeister gewählt. Die Wahl wurde aber nachträglich annulliert, weil er über die Freistellung im Wahlkampf nicht richtig informiert hatte.

Vorschnelle Schlüsse

Bei den Vorwürfen ging es konkret um die Beschaffung von Trocknungsschränken für Polizeistützpunkte in Mosbach und Biberach. Bei der Vergabe der Aufträge für Mosbach war Christmann dienstlich beteiligt, bei der für Biberach nicht. Christmann hatte gemeinsam mit einem anderen Polizisten eine Firma gegründet. Die hatte für den Hersteller die Konfiguration der Trocknungsschränke für Biberach überarbeitet – und dafür die 10 000 Euro bekommen.

Das Verfahren aber zeigte, dass weder Christmann noch sein mitangeklagter Kollege an den Vergaben polizeiintern irgendetwas manipuliert hatten. Die letztgültige Entscheidung über die Vergabe fiel an anderer Stelle, nämlich bei der Hochschule der Polizei, welche die Stützpunkte betreiben sollte.

Deshalb forderte sein Verteidiger Bastian Meyer einen Freispruch. „Die Hochschule hat beide über die Klippe springen lassen“, so Meyer. Er bemängelte, dass nicht richtig ermittelt und von der Staatsanwaltschaft vorschnell Schlüsse gezogen wurden. Christmann sei als „korrupter Polizist“ abgestempelt worden.

Staat trägt die Kosten

Die Staatsanwaltschaft hatte vor Gericht ein Einsehen. Der Prozess habe gezeigt, dass beide „keine rechtswidrige Diensthandlung“ begangen hätten, sagte Staatsanwalt Johannes Jungmann. Es habe aber den Prozess gebraucht, um das herauszufinden. Auch Jungmann beantragte einen Freispruch.

Das Urteil von Richter Andreas Heidrich lautete ebenfalls: Freispruch. Die Angeklagten werden für die Durchsuchung entschädigt. Der Staat trägt die Verfahrenskosten. Heidrich sah keine strafbare Handlung bei Christmann.

Gericht überlastet

Der Richter entschuldigte sich, dass es so lange gedauert habe, bis der Prozess stattfinden konnte. Das Gericht sei überlastet gewesen. Heidrich kritisierte die Ermittler. Die hätten aus den Untersuchungen „nicht professionelle“ Schlussfolgerungen gezogen. Deshalb sei Christmann zu Unrecht in den Fokus geraten.

Heidrich hatte aber auch für Christmann etwas Kritik: „Der eigenen Dienststelle etwas verkaufen wollen?“ Das sei instinktlos. Strafbar sei es aber nicht.

Christmann sprach in seinem letzten Wort davon, dass für ihn ein Alptraum ende. „Die letzten vier Jahre waren die schlimmsten meines Lebens“, sagte er. Er habe die Uniform immer mit Stolz getragen – und hoffe, dass er sie bald wieder tragen dürfe.

Wirrwarr der Zuständigkeiten

Unübersichtlichkeit
Neben Christmanns Unschuld förderte der Prozess gegen ihn noch eine weitere Erkenntnis zu Tage. Das behördliche Geflecht innerhalb der Polizei ist kaum zu durchschauen. Die Trocknungsschränke waren für ein Trainingszentrum gedacht, in welchem die Polizei die Bekämpfung von Amoklagen trainieren sollte. Auslöser war der Amoklauf in München 2016. Die Politik wurde erst 2019 aktiv. Dann sollte es aber schnell gehen mit dem Bau des Trainingszentrums bei Mosbach. Doch im Wirrwarr der Zuständigkeiten verzögerte sich die Umsetzung. Richter Heidrich brachte es auf den Punkt, als es um die Zuständigkeit für die Vergabe ging, wegen derer Christmann vor Gericht saß. „Wir haben alle Zeugen geladen. Aber niemand war zuständig“, stellte er halb belustigt fest. Dieses Geflecht durchschaute wohl auch die Staatsanwaltschaft nicht. Denn erst vor Gericht, nicht aber schon in den Ermittlungen wurde klar, dass Christmann nicht zuständig war – und damit unschuldig ist. Selbst das Gericht hat wegen der Unübersichtlichkeit der interne Organisation fünf Verhandlungstage gebraucht, um das festzustellen.

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