Video vom Tatort in Freiburg aufgetaucht
: Unbekannte haben 74-jähriges Todesopfer gefilmt – Staatsanwaltschaft ermittelt

Im Internet ist ein Video im Umlauf, das Aufnahmen vom Opfer der Bluttat in Freiburg vom vergangenen Dienstag zeigt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung.
Von
Ralf Deckert
Freiburg
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74-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Freiburg: 09.09.2026, Baden-Württemberg, Freiburg im Breisgau: Die ökumenische Kirche Maria Magdalena steht im Freiburger Stadtteil Rieselfeld. Ein 74 Jahre alter Mann ist nach einem Messerangriff in Freiburg in Baden-Württemberg gestorben. Der mutmaßliche Täter sei festgenommen worden, sagte ein Polizeisprecher. Bereits am Sonntag war es in Freiburg zu einem Messerangriff auf einen 29 Jahre alten Mann gekommen, der dabei schwer verletzt wurde. Der Täter wurde nicht gefasst. Die Polizei prüft einen möglichen Zusammenhang zwischen den beiden Angriffen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein 74-Jähriger wurde in Rieselfeld erstochen. Im Internet kursiert ein Video, dass das Todesopfer am Boden liegend zeigt.

Philipp von Ditfurth/dpa
  • Video vom Tatort in Freiburg zeigt den 74-Jährigen am Boden – es kursiert im Internet.
  • Der Mann wurde am vergangenen Dienstag im Stadtteil Rieselfeld erstochen.
  • Ein 30-jähriger Tatverdächtiger wurde kurz danach festgenommen.
  • Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
  • Zudem steht der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung im Raum, Geld- oder Haftstrafe möglich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein 74-Jähriger wurde am vergangenen Dienstag im Freiburger Stadtteil Rieselfeld erstochen. Ein 30 Jahre alter Tatverdächtiger wurde kurz danach verhaftet.

Nun ist ein Video aufgetaucht: Ein bislang Unbekannter hat mit dem Handy offenbar den sterbenden oder bereits toten Mann gefilmt und das Material ins Internet gestellt, wo es sich seither verbreitet hat.

Gefängnis- oder Geldstrafe möglich

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in der Sache. Die Ermittlungen würden sich derzeit noch gegen eine unbekannte Täterschaft richten, erklärt Staatsanwältin Carola Seith. Ermittelt werde wegen einer möglichen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte des Opfers durch Bandaufnahmen.

Das Vergehen kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe geahndet werden. Es handle sich um ein Delikt „im mittleren Bereich von Kriminalität“, informiert Seith. Im Raum könnte zudem der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung durch die Person stehen, die die Aufnahmen getätigt hat.