Selbstständige Einkünfte verschwiegen
: Freiburger Ehepaar erhält für Jobcenter-Betrug Bewährungsstrafe

Zwei Jahre lang kassierte ein Freiburger Ehepaar vom Jobcenter Arbeitslosengeld II – insgesamt rund 30.000 Euro. Weil sie in diesem Zeitraum ihre selbstständigen Einkünfte nicht meldeten, wurden sie zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Von
Felix Paschke
Freiburg
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Jobcenter - Bundesagentur für Arbeit

Weil sie zwei Jahre zu Unrecht Leistungen vom Jobcenter Freiburg erhielten, wurde ein Ehepaar zu Bewährungsstrafen verurteil. (Symbolfoto)

Jens Kalaene/dpa
  • Ein Freiburger Ehepaar bezog zwei Jahre Arbeitslosengeld II – rund 30.000 Euro.
  • Beide meldeten eigene Einnahmen aus Schrottverkäufen nicht, so das Hauptzollamt Lörrach.
  • Der Mann nahm etwa 34.000 Euro ein, die Frau rund 19.000 Euro – Leistungen standen nicht zu.
  • Amtsgericht Freiburg verhängte je zehn Monate Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung.
  • Zusätzlich zahlen beide je 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, Rückforderung: Jobcenter.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zwei Jahre lang bezog ein Freiburger als sogenannte Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter Freiburg Arbeitslosengeld II. Rund 30.000 Euro wurden so an die beiden überwiesen. Allerdings: Wie Beamte des Hauptzollamts Lörrach ermittelten, hatten weder die Ehefrau noch ihr Ehemann angegeben, dass sie in diesem Zeitraum eigene Einkünfte erzielten.

Denn während sie vom Jobcenter Arbeitslosengeld II bezogen, tätigten sie durch jeweils selbstständige Verkäufe von Schrott an einen Händler. Diese Einnahme hätten sie dem Jobcenter melden müssen – taten das jedoch nicht und verstießen so gegen die ihnen bekannte Verpflichtung.

Der Mann konnte laut Angaben des Zolls so etwa 34.000 Euro einnehmen, die Frau hatte Einnahmen in Höhe von rund 19.000 Euro. „Die Leistungen des Jobcenters hätten ihnen deshalb nicht zugestanden“, schreibt das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung.

Zehn Monate auf Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte daher beim Amtsgericht Freiburg Strafbefehle gegen die beiden Beschuldigten. Dieses verhängte sowohl gegen den Mann als auch gegen die Frau wegen Betrugs in zwei Fällen jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Monaten. Die Strafen wurden auf zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Strafbefehle sind rechtskräftig

Zudem muss das Ehepaar jeweils einen Betrag in Höhe von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Für die Rückforderung des zu Unrecht ausgezahlten Arbeitslosengeldes ist das Jobcenter zuständig“, so der Zoll. Die Strafbefehle seien inzwischen rechtskräftig.