Ohne Ticket und mit gefälschtem Ausweis: Zwei Männer werden am Freiburger Hauptbahnhof festgenommen

Die Bundespolizei hat zwei Männer in einem Fernzug kontrolliert. (Symbolfoto)
Patrick Seeger/dpa- Zwei Männer ohne Ticket in Fernzug am Freiburger Hauptbahnhof kontrolliert.
- Beide 21 und 22 Jahre alt, algerische Staatsangehörige – kein gültiger Fahrausweis.
- 21‑Jähriger zeigte Foto einer spanischen ID auf dem Handy, die sich als Fälschung erwies.
- Beschleunigtes Verfahren: 275 Euro Geldstrafe und Handy-Einzug für den 21‑Jährigen.
- 22‑Jähriger zahlte 75 Euro; beide nach Frankreich zurück mit zweijährigem Einreiseverbot.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Innerhalb eines Tages, nachdem sie von der Bundespolizei kontrolliert wurden, wurden zwei Männer wegen des Erschleichens von Leistungen sowie Urkundenfälschung im beschleunigten Verfahren zu Geldstrafen verurteilt. Zudem wurde gegen die beiden eine zweijährige Einreisesperre verhängt.
Einsatzkräfte der Bundespolizei hatten die beiden algerischen Staatsangehörigen in einem Fernreisezug am Freiburger Hauptbahnhof kontrolliert. Keiner der beiden 21 und 22 Jahre alten Männer hatte einen gültigen Fahrausweis.
Nur ein Ausweisdokument auf dem Handy
Da der 21‑Jährige sich darüber hinaus nur mittels eines auf seinem Handy vorgezeigten Fotos einer spanischen Identitätskarte auswies, mussten sie zur Klärung mit aufs Bundespolizeirevier am Freiburger Hauptbahnhof.
Eine Überprüfung der vorgezeigten spanischen Identitätskarte bei den ausländischen Behörden ergab, dass es sich um eine Fälschung handelte.
Männer müssen nach Frankreich zurück
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg erfolgte beim zuständigen Amtsgericht bereits am Tag nach der Tat ein beschleunigtes Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen gegen beide Männer und des Urkundendelikts gegen einen der Tatverdächtigen.
Das Amtsgericht verurteilte den 21-Jährigen zu einer Geldstrafe von 275 Euro und zog sein Mobiltelefon ein. Den 22-Jährigen erwartete eine Geldstrafe von 75 Euro.
Aufgrund der fehlenden aufenthaltsrechtlichen Legitimation erfolgte im Anschluss die Zurückschiebung nach Frankreich mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland.