Offener Haftbefehl: Mann sitzt trotz Einreiseverbot im Zug nach Freiburg

Die Bundespolizei hat am Freiburger Hauptbahnhof einen Mann aufgegriffen, gegen den ein Einreiseverbot ausgesprochen wurde. (Symbolfoto)
Patrick Seeger/dpa- Bundespolizei stoppte in Freiburg einen 35-jährigen Afghanen trotz Einreiseverbot.
- Er fuhr ohne gültigen Fahrschein im Fernzug von Offenburg nach Freiburg.
- Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, Restfreiheitsstrafe: 20 Tage.
- Zuvor teils inhaftiert und im Juli in die Schweiz abgeschoben – Verbot galt weiter.
- Nach Verbüßung droht erneut die Abschiebung, Ermittlungen laufen wegen weiterer Delikte.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nachdem ein Mann Teile seiner Haftstrafe in Deutschland verbüßt hatte, wurde er vorzeitig entlassen und in die Schweiz abgeschoben. Am Dienstagabend wurde der afghanische Staatsangehörige nun ohne gültigen Fahrschein in einem Fernreisezug von Offenburg nach Freiburg aufgegriffen.
Die informierte Bundespolizei übernahm den 35-Jährigen am Freiburger Hauptbahnhof. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Erschleichens von Leistungen war der Mann im Frühjahr dieses Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt worden.
Nach einer Teilverbüßung erfolgte im Juli die Abschiebung in die Schweiz. Aufgrund dessen verhängte die zuständige Ausländerbehörde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot und erließ im Fall einer Wiedereinreise einen Haftbefehl.
Da der Gesuchte erneut in Deutschland aufgegriffen werden konnte, muss er nun auch die Restfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßen, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Beamte nahmen den Gesuchten fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie des Erschleichens von Leistungen ein.
Im Anschluss erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Nach der Verbüßung der Restfreiheitsstrafe droht dem Mann die erneute Abschiebung.