Höchststrafe für den Angeklagten: Mann hat in Simonswald seine Ehefrau ermordet

Der Angeklagte verfolgte das Urteil ohne Regung.
Ralf DeckertFast auf den Tag ein Jahr nach dem brutalen Tötungsdelikt an einer 36 Jahre alten Frau aus Simonswald) Kreis Emmendingen) hat das Landgericht Freiburg den 35-jährigen Ehemann der Toten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Mann, der vor rund zehn Jahren zum Studium nach Deutschland gekommen war, habe bei der Tat eine besonders schwere Schuld auf sich geladen, so Richter Arne Wiemann. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wird dadurch unmöglich, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
35-Jähriger ging mit beispielloser Brutalität vor
Das Gericht folgte mit dem Urteilsspruch den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die beiden Verteidiger hatten auf Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Dafür gebe es aber trotz des Cannabis- und Tablettenkonsums des Angeklagten keine Hinweise. Im Gegenteil, so Wiemann: der Angeklagte sei bei der Tat und danach bei klarem Verstand und fit gewesen. Das sei durch sein kontrolliertes Verhalten nach dem Mord nachweisbar.
Das Verbrechen war eine Tat von nahezu beispielloser Brutalität, wie die Urteilsbegründung von Richter Wiemann noch einmal klar machte: Der Angeklagte habe am Tatabend, am 29. Juni 2024 gewartet, bis der Untermieter des Paares das Haus verlassen habe, dann habe er mit der „Generalabrechnung“ an seiner Frau begonnen, die er unter anderem dafür verantwortlich machte, dass er sein Leben in Deutschland nicht auf die Reihe bekam.
Über einen Zeitraum von rund drei Stunden habe der Angeklagte sein Opfer zunächst „in menschenverachtender Erbarmungslosigkeit durchs ganze Haus gejagt“ und mit mehr als einem Dutzend Gegenständen, darunter einer Bratpfanne, einem Baseballschläger und einem Axtstiel immer wieder brutal verprügelt.
Tat komme einer Hinrichtung gleich
Dann habe er beschlossen, seine bereits stark geschwächte, schwer verletzte Frau zu töten und ihr mit einem Ziegelstein mindestens 26 Mal auf den Kopf geschlagen. Das Opfer habe vor ihrem Tod fürchterliche Qualen erlitten, die Tat habe Züge von „einem Folterritual“ und komme am Ende „einer Hinrichtung gleich“, so Wiemann. Das Motiv des Mannes sei sein totaler Kontroll- und Besitzanspruch gegenüber dem Opfer gewesen, so das Gericht.
Angeklagter könne sich nicht mehr erinnern
Der Angeklagte hatte behauptet, er könne sich nicht erinnern und es tue ihm leid, was seiner Frau „geschehen“ sei. Das Gericht nahm dem Mann diese Sicht der Dinge aber nicht ab: „Das ist Ihrer Frau nicht geschehen, das haben Sie getan, und mit dieser Schuld müssen Sie nun leben“, so der Richter am Ende der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.