Entscheidung des Verwaltungsgerichts
: Freiburger Uni-Bibliothek muss Ausstellung nicht zeigen

Die Uni Freiburg muss eine Palästinenser-Ausstellung nicht zeigen. Ein Eilantrag vorm Verwaltungsgericht bleibt erfolglos.
Von
Ralf Deckert
Oberndorf
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Die Freiburger Universität zeigt in der Bibliothek nur Ausstellungen, die einen direkten Bezug zum Lehrbetrieb haben.

Alexander Blessing

Die Uni Freiburg muss in ihrer Bibliothek keine propalästinensische Ausstellung zeigen. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden. Vorausgegangen war ein Eilantrag einer Gruppe, die in der Bibliothek eine Ausstellung über die sogenannte „Nakba“, die Vertreibung und Flucht von Palästinensern im Zuge der israelischen Staatsgründung 1948, zeigen wollte.

Die Uni hatte dagegen argumentiert, dass sie bereits seit dem vergangenen November keine Ausstellungen in der Bibliothek zeigt, die nicht unmittelbar mit dem Lehrbetrieb zusammenhängen. Auch andere Gruppierungen hätten Absagen erhalten. Außerdem befürchte man, dass die Ausstellung zu Behinderungen im Betrieb der Bibliothek führen könnte.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass es keinen Rechtsanspruch für das Zeigen der Ausstellung gibt. Die Absage verstoße nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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