Bundesweite Kontrollaktion
: Zollamt Lörrach hat Friseur- und Kosmetikbetriebe ins Visier genommen

In einer großangelegten Kontrolle haben Beamte des Hauptzollamtes Lörrach 20 Betriebe im Zollbezirk kontrolliert. Bei der bundesweiten Aktion lag der Fokus vor allem auf Schwarzarbeit.
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Lörrach/Freiburg/Offenburg
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Der Zoll hat Friseur- und Kosmetikbetriebe kontrolliert.

Der Zoll hat Friseur- und Kosmetikbetriebe kontrolliert.

Hauptzollamt Lörrach
  • Zoll kontrollierte 21 Friseur- und Kosmetikbetriebe im Bezirk des HZA Lörrach.
  • Rund 60 Beamte prüften Betriebe in Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg und Ortenau.
  • Fokus war Schwarzarbeit – 75 Beschäftigte wurden zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
  • Hinweise auf Verstöße: sieben Mal Mindestlohn, fünf Mal Sozialkassen unklar, sechs ohne Arbeitserlaubnis.
  • Sechs Straf- und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden sofort eingeleitet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Rund 60 Zollbeamte waren am vergangenen Samstag mit dem Fokus auf Schwarzarbeit im Einsatz. Sie haben insgesamt 21 Unternehmen der Friseur- und Kosmetikbranche in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, im Stadtkreis Freiburg sowie im Ortenaukreis kontrolliert.

Zur Branche zählen auch Barbershops und Nagelstudios, wie das Zollamt mitteilt.

75 Mitarbeiter wurden befragt

Die Prüfung war Teil einer bundesweit bei 41 Hauptzollämtern zeitgleich vorgenommenen Aktion.

75 in den Geschäften angetroffene Arbeitnehmer wurden dazu von den Zöllnern zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.

Blaulicht

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Teilweise wurde auch Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Betriebe genommen.

Verstöße gegen den Mindestlohn

Mehrere Sachverhalte waren nicht stimmig und müssen im Nachgang intensiver überprüft werden, heißt es vonseiten des Zollamts.

So gab es in sieben Fällen Hinweise auf Mindestlohnverstöße, welcher aktuell bei 13,90 Euro brutto je Stunde liegt.

In fünf Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass Beiträge zu den Sozialkassen abgeführt werden.

Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis

Sechs angetroffene ausländische Mitarbeiter konnten keine Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis vorweisen und in drei Fällen folgen die Beamten noch Hinweisen auf einen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Wegen der mutmaßlichen Vergehen wurden sechs Straf- und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren sofort eingeleitet.