Behörden gehen Kooperation ein
: Haus des Jugendrechts in Freiburg wird auf den Weg gebracht

Polizei, Staatsanwaltschaft, die Stadt Freiburg sowie die beiden Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald wollen künftig gemeinsam Jugendkriminalität bekämpfen.
Von
Alexander Blessing
Oberndorf
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Polizeivizepräsident Uwe Oldenburg (von links), Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn, Leitender Oberstaatsanwalt Herwig Schäfer, Landesjustizministerin Marion Gentges, Hanno Hurth, Landrat im Kreis Emmendingen, sowie Christian Ante, Landrat im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, haben die Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts in Freiburg unterschrieben.

Patrick Seeger/Stadt Freiburg

Der Plan für ein Haus des Jugendrechts in Freiburg besteht schon länger. Nun haben die beteiligten Institutionen einen Kooperationsvertrag unterschrieben und das Projekt auf den Weg gebracht.

Die Kooperationspartner Das Haus des Jugendrechts Freiburg ist ein Projekt, das die Staatsanwaltschaft Freiburg, das Polizeipräsidium Freiburg, die Stadt Freiburg, das Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald und das Landratsamt Emmendingen gemeinsam auf den Weg bringen.

Das Konzept Im Haus des Jugendrechts arbeiten die mit der Jugendkriminalität befassten Institutionen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren als gleichberechtigte Partner interdisziplinär unter einem Dach zusammen. Durch die räumliche und organisatorische Nähe ist eine schnellere und passgenauere Reaktion möglich.

„Das Haus des Jugendrechts steht für eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen – über Stadt- und Landkreisgrenzen hinweg“, unterstreicht Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos). Damit könne noch schneller und gezielter auf Jugendkriminalität reagiert werden. „Vor allem aber wollen wir jungen Menschen frühzeitig eine Chance geben, sich positiv zu entwickeln und neue Perspektiven zu finden“, zeigt Horn auf.

Auf individuelle Bedürfnisse wird eingegangen

Der Erziehungsgedanke Künftig soll vor allem der Erziehungsgedanke, der im Jugendstrafrecht verankert ist, verfolgt werden. Es soll eine passgenaue Reaktion auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender erfolgen, die sich individuell an den Tatumständen, der Persönlichkeit, dem erzieherischen Bedarf und dem sozialen Umfeld des Tatverdächtigen orientiert.

Jugendkriminalität bekämpfen

Das Ziel „Jugendkriminalität mit Weitsicht zu begegnen und nachhaltig zu bekämpfen, genießt hier absolute Priorität. Wir müssen alles daran setzen, ,kriminelle Karrieren’ zu stoppen, bevor sie überhaupt in Schwung kommen“, erklärt Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) in Freiburg. Damit erhöhe man die öffentliche Sicherheit, stärke das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und gebe jungen Menschen Zukunftschancen.

Der Standort Die Suche nach einem geeigneten Standort wurde bereits aufgenommen und wird nachdrücklich betrieben, versichern die Beteiligten. Gesucht wird nach einem zentralen und gut erreichbaren Ort in Freiburg. Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, wird mit der praktischen Umsetzung begonnen.

Bundesweit gibt es mehr als 30 Einrichtungen

Die Vorbilder Polizeivizepräsident Uwe Oldenburg ergänzte die Vorteile frühzeitigen Handelns und des engen Miteinanders der Kooperationspartner: „Die bisher eingerichteten Häuser des Jugendrechts haben sich durchweg als Erfolgsmodell etabliert, weil hierdurch frühzeitiges staatliches Handeln und eine zeitnahe Sanktionierung gewährleistet werden können.“

Das bundesweit erste Haus des Jugendrechts wurde 1999 in Stuttgart-Bad Cannstatt eingerichtet. Es folgten Häuser in Pforzheim (2012), Mannheim (2015), Heilbronn (2017), Ulm (2020), Offenburg (2020), Karlsruhe (2021), Waldshut-Tiengen (2022) und Villingen-Schwenningen (2022). Anfang des Jahres ist das Haus des Jugendrechts in Konstanz und im vergangenen Mai in Lahr in Betrieb genommen worden. Nach baden-württembergischem Vorbild gibt es Einrichtungen inzwischen unter anderem auch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen.

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