SB+SB+Badeverbot bei Niedrigwasser
: Abschnitt an der Dreisam in Freiburg darf nicht mehr betreten werden

Ab Freitag gilt ein Betretungsverbot für den Abschnitt der Dreisam zwischen der Oberaubrücke und der Leo-Wohleb-Brücke. Die neue Verordnung greift immer dann, wenn der Pegel der Dreisam unter 42 Zentimetern liegt. Dann dürfen Menschen und Hunde im betroffenen Abschnitt nicht mehr baden.
Von
Alexander Blessing
Freiburg
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Auf diesem Abschnitt der Dreisam – unterhalb der Ganter-Brauerei - ist künftig das Baden bei Niedrigwasser verboten.

Auf diesem Abschnitt der Dreisam – unterhalb der Ganter-Brauerei - ist künftig das Baden bei Niedrigwasser verboten.

Alexander Blessing