An der Grenze bei Breisach
: Bundespolizei stellt scharfe Munition sicher

Innerhalb einer Stunde haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am vergangenen Sonntag am Grenzübergang Breisach Stahlschrot-Munition sichergestellt und einen Mann kontrolliert, der mittels Haftbefehl gesucht wurde.
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(red/pz)
Breisach
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Grenzkontrollen Bundespolizei an A8: PRODUKTION - 20.08.2024, Österreich, Walserberg: Eine Polizistin steht bei Grenzkontrollen der Bundespolizei am Grenzübergang zwischen Österreich und Deutschland mit einer Polizeikelle an der Autobahn A8 nahe Salzburg (Österreich). (zu dpa: «Krise in Ceuta - Kann Spanien aus dem Schengenraum fliegen?») Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei Grenzkontrollen der Bundespolizei in Breisach sind zwei Verstöße aufgefallen. (Symbolfoto)

Peter Kneffel/dpa
  • Bundespolizei meldet zwei Verstöße bei Kontrollen am Grenzübergang Breisach.
  • Beamte fanden acht Stahlschrot-Patronen im Kofferraum eines 25-Jährigen.
  • Der Mann hatte keine Genehmigung zur Einfuhr – die Munition wurde sichergestellt.
  • Kurz darauf traf es einen 41-Jährigen – gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.
  • Er zahlte 1500 Euro Gerichtsschulden und durfte seine Reise fortsetzen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Mann wurde am vergangenen Sonntag gegen 18 Uhr bei der Einreise nach Deutschland am Grenzübergang in Breisach kontrolliert. Bei der Durchsuchung des Kofferraums fanden die Einsatzkräfte der Bundespolizei acht unverschlossene Patronen, die zum Tontaubenschießen genutzt werden.

Da der 25-Jährige keine behördliche Genehmigung für die Überführung der Patronen über die Grenze besaß, wurden diese sichergestellt. Der in Frankreich wohnhafte Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, teilt die Bundespolizei mit.

Mann wurde mit Haftbefehl gesucht

Kurze Zeit später erfolgte die Einreisekontrolle eines 41-jährigen Mannes, der als Beifahrer unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn seit sechs Wochen ein Haftbefehl zu vollstrecken war.

Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein deutsches Gericht den Mann vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe, die dieser jedoch nicht bezahlte.

Da der in Frankreich lebende Mann auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Gerichtsschulden in Höhe von 1500 Euro bezahlen und durfte seine Reise kurze Zeit später fortsetzen.