Warnung aus dem Nordschwarzwald
: Vorsicht mit Feuerwerk – „Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht“ drohen

Das Polizeipräsidium Pforzheim und das Hauptzollamt Karlsruhe warnen davor, illegale Feuerwerkskörper zu zünden. Auch in Sachen Alkohol sei eine gewisse Zurückhaltung empfehlenswert.
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(red/pz)
Oberndorf
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Alkohol und Feuerwerk können eine gefährliche Mischung sein.

dpa/Boris Roessler

Gerade zum Jahreswechsel trifft man sich gerne in gemütlicher Runde und trinkt das ein oder andere Glas Alkohol. Aus ein oder zwei Gläsern werden auch schnell mehr. Danach geht man vor die Tür und zündet das Silvesterfeuerwerk.

Doch diese Kombination kann gefährlich enden, warnt das Polizeipräsidium Pforzheim in einer Mitteilung. Und jedes Jahr komme es zu zahlreichen Unfällen durch riskantes Verhalten mit Silvesterböllern.

Nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt

Die Polizei gibt daher folgende Hinweise: Selbstgebaute oder manipulierte Böller sind verboten. Feuerwerk ist in der Regel nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Polenböller sind in Deutschland nicht gestattet und gefährlich.

Die Polizei appelliere an alle, verantwortungsbewusst mit Feuerwerk umzugehen, für die eigene Sicherheit und die der Mitmenschen.

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Feuerwerk sollte nicht in der Nähe von Tieren und niemals in der Nähe von Menschenansammlungen gezündet, Feuerwerksreste ordnungsgemäß entsorgt werden.

Sinkende Hemmschwelle

Mit steigendem Alkoholkonsum sinke zudem die Hemmschwelle für riskantes Verhalten. Situationen würden schneller falsch eingeschätzt, Konflikte könnten leichter eskalieren, Worte fielen unbedachter und Entscheidungen würden impulsiver.

Die Polizei empfiehlt daher, Alkohol bewusst zu konsumieren und eigene Grenzen zu kennen, konfliktträchtige Situationen frühzeitig zu verlassen oder sich Unterstützung zu holen. Wer Alkohol getrunken habe, dürfe keinesfalls ein Fahrzeug führen. Auch kurze Strecken seien kein Risiko wert.

„Gerade an Silvester, wenn die Straßen voll sind und Menschen feiern, steigt das Risiko für Unfälle“, mahnt die Polizei. „Wenn jeder Einzelne auf Sicherheit achtet, kann der Jahreswechsel für alle ein unbeschwerter und schöner Abend werden.“

Vor gefährlicher Pyrotechnik warnt indes auch das Hauptzollamt Karlsruhe – insbesondere, wenn diese aus dem Ausland kommt. „Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben“, heißt es in einer Mitteilung.

Schwere Verbrennungen oder starke Verätzungen

Zollbeamte stellten jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketen teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher. Allein 2024 seien es mehr als sieben Tonnen gewesen. „Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu verheerenden Verletzungen, wie schweren Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder starken Verätzungen führen“, so Alina Holm, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. „Im schlimmsten Fall wird es sogar lebensgefährlich und am Ende tödlich!“

Neben den massiven Gefahren für Leben und Gesundheit sei auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.