Polizei warnt vor illegalem Feuerwerk
: "Polenböller" auf Altensteiger Schulhof gezündet

Illegale Feuerwerkskörper sorgen kurz vor dem Jahreswechsel für zunehmende Polizeieinsätze. Sie stellen laut Polizei eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar – zuletzt auf dem Schulgelände in Altensteig.
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(red/pz)
Oberndorf
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Auf einem Altensteiger Schulhof wurde ein illegaler Böller gezündet - verletzt wurde niemand. (Symbolfoto)

Sebastian Kahnert/dpa

Mit Blick auf den Jahreswechsel warnt das Polizeipräsidium Pforzheim eindringlich vor dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern, insbesondere sogenannten "Polenböllern". 

Wie es in einer Mitteilung des Polizeipräsidium Pforzheims heißt, wurden seit Anfang Dezember in den Landkreisen Pforzheim, Calw und Enzkreis mehr als ein Dutzend Einsätze verzeichnet, die im Zusammenhang mit gezündeten Knallkörpern standen.

Die gemeldeten Vorfälle reichten von grobem Unfug bis hin zu strafrechtlich relevanten Delikten wie Körperverletzung oder fahrlässiger Brandstiftung. 

Der jüngste Einsatz ereignete sich am Mittwoch auf dem Schulhof einer Schule in Altensteig, wo während der großen Pause ein mutmaßlicher Polenböller gezündet wurde. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich mehrere hundert Schülerinnen und Schüler auf dem Gelände. Verletzt wurde niemand. Die Polizei stellte Überreste des Sprengkörpers sicher.

Verstoß gegen Sprengstoffgesetz

Der Besitz und das Abbrennen von Polenböllern ist in Deutschland verboten und stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz da, so die Polizei. Diese Feuerwerkskörper verfügen über kein gültiges Prüfzeichen und entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Weder Explosionskraft noch Zündverhalten oder Stabilität sind geprüft – das macht sie besonders unberechenbar.

Die Polizei warnt vor schweren Verletzungen wie Verbrennungen, Knalltraumata oder sogar dem Verlust von Gliedmaßen. Zudem kann das Zünden der Böller in belebten Bereichen Panik auslösen. Auch Tiere reagieren häufig mit massivem Stress, Fluchtverhalten oder langfristigen Verhaltensstörungen.

Das Polizeipräsidium Pforzheim appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen:

  • Verzichten Sie auf illegale Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen.
  • Zünden Sie Feuerwerk nur an sicheren Orten, fern von Menschen, Gebäuden und Tieren.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ausschließlich am 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr gezündet werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
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