Bürgerhaus für Egenhausen
: Winzige Änderung am Sanierungsgebiet macht Weg für sechsstellige Förderung frei

Das Sanierungsgebiet Egenhausen I musste um 300 Quadratmeter verkleinert werden. Der Grund: Die Gemeinde hätte gern 727 000 Euro Förderung für das neue Bürgerhaus.
Von
Aylin Kaya
Oberndorf
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Auf dem Gelände des abgerissenen Konsumgebäudes soll ein Bürgerhaus entstehen.

Aylin Kaya

Die Weichen sind neu gestellt, die formale Hürde ist genommen: Der Gemeinderat hat den Weg für eine Förderung für das geplante Bürgerhaus freigemacht und zugleich einen wichtigen Meilenstein für die Ortsentwicklung gesetzt.

Mit dem einstimmigen Beschluss wurde die Grundlage geschaffen, das Sanierungsgebiet „Egenhausen I“ zum zweiten Mal leicht zu verkleinern – ein kleiner Schritt auf der Karte, aber ein großer für die Förderfähigkeit des geplanten Bürgerhauses auf dem Areal des ehemaligen Konsumgebäudes.

Bürgermeister Sven Holder betonte, die Anpassung schaffe das Fundament, um Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu beantragen und das Projekt sicher voranzubringen. Was bislang nur als Planzeichnung existiert, darf somit bald seine Form annehmen. „Es soll ein Infrastrukturprojekt entstehen, das Symbolkraft und Funktionalität für die Gemeinde vereint.“

Das neue Herzstück im Ortskern soll künftig mehrere Funktionen unter einem Dach verbinden: Neben Räumlichkeiten für eine ärztliche Versorgung sind eine neue Feuerwehrunterkunft sowie ein gemeinschaftlich nutzbarer Veranstaltungsraum für Feste, Sitzungen und Begegnungen vorgesehen.

Warum die Änderung notwendig ist

Für die Bewilligung der ELR-Förderung gilt eine klare Voraussetzung: Das zu fördernde Vorhaben darf sich nicht auf einem Grundstück befinden, das innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets liegt. Bei der Vorentwurfsplanung zeigte sich jedoch, dass ein kleiner Teil – konkret das Flurstück Nr. 280 – noch innerhalb der bestehenden Sanierungsgrenze lag. Diese kleine Fläche, kaum größer als ein Garten, wurde nun vollständig herausgelöst. Damit kann das neue Bürgerhaus auf förderrechtlich sicherem Boden stehen.

Frühere Förderung bleibt erhalten

Unberührt von der Änderung bleibt der Bereich des ehemaligen Konsumgebäudes selbst. Für dessen Abriss hatte die Gemeinde bereits rund 43.200 Euro aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) erhalten. Diese Förderung ist durch die aktuelle Anpassung nicht gefährdet, da die veränderte Flächenabgrenzung des Sanierungsgebiets entsprechend aufeinander abgestimmt wurde.

Rechtlich und technisch auf sicherem Kurs

Formell betrachtet ist die Änderung so geringfügig, dass laut Gemeinde kein neues Beteiligungsverfahren nach Paragraf 141 Baugesetzbuch erforderlich war. Die Gesamtfläche des Gebiets verringert sich lediglich um 0,03 Hektar – also etwa 300 Quadratmeter – von bisher 20,55 auf 20,52 Hektar.

Der Beschluss erfolgte in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Landratsamt Calw und der betreuenden Sanierungsberatung.

Ein Projekt mit Signalwirkung

Wenn der Förderantrag bewilligt wird, kann Egenhausen mit rund 727 000 Euro Unterstützung rechnen – und das ohne Risiken durch förderrechtliche Überschneidungen.

Holder blickt dem Projekt zuversichtlich entgegen: „Ein Bürgerhaus, das aus einer administrativen Fußnote hervorgeht – und zugleich das Versprechen trägt, unsere Gemeinde behutsam in Richtung Zukunft zu führen.“

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