SB+SB+Altensteiger Sanierungsgebiete
: Wegen Zuschuss: Stadt ordnet Gebäude neu zu

Der Altensteiger Gemeinderat hat die Immobilie Karlstraße 5 aus dem Sanierungsgebiet „Untere Stadt II“ in den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Obere Stadt II“ überführt. Projektleiterin Sabine Morar informierte das Gremium bei dieser Gelegenheit über den Sachstand in beiden Quartieren.
Von
Matthias Buchner
Oberndorf
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Die Sanierung der Altensteiger Musikschule soll zum Teil mit Finanzhilfen des Landes finanziert werden.

Thomas Fritsch