SB+SB+Stadt Balingen klärt auf
: Wohnung an Prostituierte vermieten – geht das?

Die Stadtverwaltung sagt: Grundsätzlich ja, allerdings nicht ohne Genehmigung.
Von
Jessica Müller
Oberndorf
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Wer seine Wohnung gezielt an Prostituierte vermietet, benötigt eine Erlaubnis.

Christin Klose/dpa-tmn