SB+SB+Rotlicht in Balingen
: Ist Prostitution im Wohngebiet erlaubt?

Darf eine Wohnung in Weilstetten als „bordellartiger Betrieb“ genutzt werden? Ein entsprechender Antrag brachte das Thema auf die Tagesordnung des Technischen Ausschusses.
Von
Andrea Maute
Oberndorf
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Bei der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Balingen wurde eine Nutzungsänderung für eine Wohnung beantragt. Dabei handelt es sich um einen „bordellartigen Betrieb.“

dpa