Rotlicht in Balingen?
: Das plant die Stadt, um gegen Bordelle vorgehen zu können

Damit Prostitution in Balingen künftig verboten werden kann, unternimmt die Stadtverwaltung bereits erste Schritte.
Von
Jessica Müller
Oberndorf
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Könnte in Balingen ein Rotlichtviertel entstehen? Die Stadtverwaltung will frühzeitig dagegen vorgehen.

Marc Eich

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Die Ausübung kann aber ganz oder für Teile eines Gemeindegebiets verboten werden. In Baden-Württemberg wird das Verbot konkretisiert. Danach gilt bei Städten unter 35 000 Einwohner ein landesrechtliches Prostitutionsverbot.

Die Stadt Balingen überschreitet diese Einwohnerzahl bereits seit 2022. „Das generelle Prostitutionsverbot greift also nicht mehr“, schreibt die Stadtverwaltung in Vorbereitung auf die erste Sitzung des Technischen Ausschusses nach der Sommerpause.

„Ab 35 000 Einwohnern ist neben einem vollständigen Verbot, das sehr differenziert begründet werden muss, auch ein Verbot nur in bestimmten Bereichen möglich.“ Begründet werden könne dies mit dem Schutz der Jugend und dem Schutz des öffentlichen Anstands.

Ab 50 000 Einwohnern dürfe Prostitution nicht mehr für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für Teile dieses Gebiets verboten werden. Das Regierungspräsidium Tübingen prüfe derzeit den Erlass einer Sperrgebietsverordnung für das Gemeindegebiet der Stadt Balingen.

Verbot ist nur mit einem Bordellstrukturkonzept

„Voraussetzung und Grundlage für eine Sperrgebietsverordnung und gegebenenfalls ein Prostitutionsverbot ist ein Bordellstrukturkonzept für das gesamte Gemeindegebiet“, informiert die Stadtverwaltung. Ziel des Konzepts sei es, eine künftige Steuerung für Bordelle, beziehungsweise bordellartige Betriebe, im Stadtgebiet vornehmen zu können. Dazu gehöre auch eine Bestandsanalyse und eine flächendeckende städtebauliche Analyse.

Als Betriebsformen sind zu unterscheiden: Bordelle, bordellartige Betriebe, Wohnungsprostitution und Straßenprostitution.

Auch künftige Standorte identifizieren

„Bei der Erarbeitung von Begründungsmaterialien sind unterschiedliche Analysetiefen notwendig“, teilt die Stadt mit. Während bei baurechtlich grundsätzlich nicht zulässigen Festsetzungen, zum Beispiel in Wohngebieten, eine Betrachtung auf Quartiersebene ausreichend sei, könne an baurechtlich zunächst zulässigen Standorten eine parzellenscharfe Betrachtung notwendig werden. Zugleich liegen über Bebauungspläne einzelne baurechtliche Begründungen zur Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Bordellen und bordellartigen Betrieben vor. Diese gelte es im Einzelfall weiter auszudifferenzieren und die zunächst unabhängigen Rechtsebenen Baurecht und Ordnungsrecht „aufeinander“ zu legen, damit künftige Standorte identifiziert werden können.

„Zudem findet ein Abgleich möglicher Standorte mit den Anforderungen einer Sperrgebietsverordnung statt, wonach als oberste Ziele der Jugendschutz und der Schutz des öffentlichen Anstandes gewährleistet sein müssen.“

Empfehlung zur Ausweisung von Sperrgebieten und Toleranzzonen

Das Büro „Imakomm Akademie GmbH“ aus Aalen habe Erfahrungen mit der Erstellung von Bordellstrukturkonzepten und soll daher von der Stadt Balingen beauftragt werden. Darauf erfolgt eine Empfehlung zur Ausweisung von Sperrgebieten und Toleranzzonen. Das Begründungsmaterial werde auf Basis der Bebauungsplanebene vorgenommen. Die Ergebnisse können auch in der Bauleitplanung in Anspruch genommen werden.

Die Konzeption soll voraussichtlich einen Zeitraum von mindestens acht Monaten einnehmen. Die Vergabe liegt in der Zuständigkeit der Verwaltung. Zudem wird das Konzept mit dem Amt für öffentliche Ordnung als Ortspolizeibehörde abgestimmt.

Die abschließende Beschlussfassung erfolgt dann in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat.

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