SB+SB+Pyrotechnik in Rosenfeld und Geislingen
: Diese Regeln gelten für das Silvester-Feuerwerk

Angezündet werden dürfen Kracher, Raketen und dergleichen nur an Silvester und Neujahr. In Rosenfeld und Geislingen gelten dafür dieselben gesetzlichen Regeln wie überall.
Von
Wolf-Ulrich Schnurr
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Nur an Silvester und Neujahr dürfen Privatpersonen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zünden.

dpa/Frank Hammerschmidt