Feuer am Fasnetsmontag
: Weiteres Argument für Schömberger Böllerverbot

Pyrotechnik hat die Fassade der Volksbank in Schömberg in Brand gesetzt. Der Gemeinderat dürfte sich dadurch in seinem Beschluss bestätigt sehen, das Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt zu untersagen.
Von
Wolf-Ulrich Schnurr
Oberndorf
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Bislang soll das Verbot in Schömberg nur für den Jahreswechsel gelten.

dpa/Frank Hammerschmidt

Weil Passanten rasch handelten, ist wohl nichts Schlimmeres passiert: Als die Schömberger Feuerwehr gegen 13 Uhr eintraf, war der Brand an einer Wand des Volksbankgebäudes gelöscht.

Die Polizei geht davon aus, dass jemand Feuerwerk abgebrannt und dadurch den Brand ausgelöst hat. Und das ausgerechnet am Fasnetsmontag, zwischen Bolanes und Kinderumzug. Was wäre gewesen, wenn das Feuer sich ausgebreitet hätte?

Dieser Vorfall dürfte die Position der Anwohner untermauern, die sich für ein Böllerverbot rund um den Marktplatz eingesetzt haben. Unterstützung fanden sie beim Gemeinderat, der Anfang Februar einstimmig den Erlass eines „Abbrennverbots“ für Feuerwerk beschlossen hat.

Das bisher geplante Verbot gilt nur in der Silvesternacht

Dieses Verbot wird allerdings nur an den beiden Tagen um den Jahreswechsel gelten, und auch nur für den Bereich, den die „Gestaltungssatzung Altstadt“ vorgibt. Gut möglich, dass es jetzt Überlegungen geben wird, eine entsprechende Regelung auch für andere Gelegenheiten als die Silvesternacht anzustreben.

Schömbergs Ordnungsamtsleiterin Sabine Neumann hat auf Frage unserer Redaktion das weitere Vorgehen beim bereits beschlossenen Böllerverbot präzisiert: „Der Gemeinderat hat die Abgrenzung der Altstadtsatzung als Geltungsbereich für das Feuerwerksverbot herangezogen. Wir werden uns, wie vom Gemeinderat beschlossen, mit Städten, die bereits ein Feuerwerksverbot haben, besprechen, wie die Umsetzung dort gehandhabt wird. Auch mit der Polizei wollen wir sprechen, um auch von dieser Seite Erfahrungen und Tipps zu erhalten.“

Das Feuerwerksverbot wird dann in Form einer sogenannten „Allgemeinverfügung“ erlassen: „Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 am 31.12.2025 (Silvester) und 01.01.2026 (Neujahr)“ wird dessen genaue Bezeichnung lauten.

Historische Altstadt

Der durch das geplante Böllerverbot an Silvester geschützte Bereich umfasst die historische Altstadt Schömbergs: Gaberstallgasse, Alte Hauptstraße. Rauchwinkel-, Kaplanei-, Schul-, Badstuben-, Kirch- und Suppelochgasse sowie Marktplatz und -umgebung. Dort stehen Häuser, die teilweise bereits kurz nach dem Stadtbrand 1750 gebaut wurden.

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