Bundestagswahl 2025: Welche Regeln gelten fürs Aufhängen von Wahlplakaten?

Beim Aufstellen der Wahlplakate hat jede Gemeinde ihre eigenen Regeln.
Martin Schutt/dpaIn knapp einem Monat stehen in Deutschland die Bundestagswahlen an, und der Wahlkampf der Parteien hat bereits begonnen. Viele setzen dabei auf Wahlplakate, die inzwischen überall zu sehen sind. Diese Plakate dienen nicht nur als wichtiges Mittel der politischen Werbung, sondern stellen auch eine Herausforderung für Kommunen und Parteien dar.
Es muss sichergestellt sein, dass sich die Parteien beim Anbringen der Plakate an die unterschiedlichen Vorschriften halten, die in den jeweiligen Städten und Gemeinden gelten. Gleichzeitig bieten Wahlplakate die Gelegenheit, kreative und eindrucksvolle Botschaften zu vermitteln, die Wähler ansprechen sollen. Doch welche Regeln gelten fürs Anbringen von Plakaten und wer kümmert sich um deren Einhaltung?
„Es gibt keine einheitliche Regelung für den gesamten Wahlkreis. Jede Gemeinde entscheidet individuell, wo Plakate aufgehängt werden dürfen“, erklärt Jochen Herth, der seit 2016 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Balingen ist und gleichzeitig Wahlkampfmanager für den Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen.
Es gibt jedoch einige grundlegende Vorschriften, die in allen Gemeinden beachtet werden müssen. So dürfen Wahlplakate nicht an Bäumen befestigt werden und es darf keine Gefahr für den Verkehr entstehen. Außerdem müssen die Plakate so angebracht werden, dass Fußgänger und Radfahrer nicht behindert werden. Zudem gibt es eine Mindesthöhe, um sicherzustellen, dass die Infrastruktur nicht beeinträchtigt wird.
Klare Regeln gesetzt
In Balingen beispielsweise dürfen Wahlplakate frühestens sechs Wochen vor der Wahl angebracht werden, so Jochen Herth. In anderen Städten sei dafür eine Extra-Genehmigung erforderlich. „In Balingen haben wir das Glück, dass wir uns weitgehend an die allgemeinen Richtlinien halten können, aber in anderen Gemeinden muss man sich die Erlaubnis holen“, erklärt Herth weiter.
Eine der Vorschriften sei, dass nicht mehr als drei Wahlplakate von derselben Partei an einer Stelle aufgehängt werden dürfen. Und wo werden sie gerne aufgehängt? „Gute Plätze für Plakate sind öffentliche Bereiche mit viel Verkehr, wie etwa in der Nähe von Schulen“, führt Herth aus. In Balingen sei das Aufhängen von Plakaten in der Innenstadt jedoch untersagt.
Und wer bestimmt, welches Wahlplakat oben hängen darf? „Wenn eine Stelle bereits belegt ist, wird das Plakat der anderen Partei einfach etwas höher angebracht, und wir platzieren unseres darunter. Das ist die übliche Vorgehensweise“, so Herth.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Abstand zu Wahllokalen: Wahlplakate müssen mindestens 100 Meter entfernt von Wahllokalen angebracht werden, um keine Wähler zu beeinflussen.
Wie viele Wahlplakate eine Partei während des Wahlkampfes aufhängt, lässt sich laut Herth schwer beantworten. Seinen Angaben zufolge hat die SPD im gesamten Wahlkreis etwa 1000 Wahlplakate angebracht.
Klare Regeln zu befolgen
In der Gemeinde Althengstett im Wahlkreis Calw, zu dem auch der Landkreis Freudenstadt gehört, wurden die Regeln zur Wahlplakatierung vereinfacht. Wie die Gemeinde auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, müsse dort keine Sondernutzungserlaubnis mehr beantragt werden. Auch eine Begrenzung der Anzahl von Plakaten oder die Erhebung von Gebühren seien nicht vorgesehen.
Dennoch gibt es eine wichtige Einschränkung: So sind dort Großflächenplakate, sogenannte „Wesselmänner“, auf öffentlichen Flächen verboten. Wahlwerbung selbst ist dort im unmittelbaren Umfeld von Wahllokalen - innerhalb eines Radius von etwa 50 Metern - strikt untersagt.
In Althengstett dürfen Wahlplakate frühestens acht Wochen vor dem Wahltermin angebracht werden. Nach der Wahl müssen sie samt Befestigung innerhalb von vier Werktagen entfernt werden. Diese Frist sorge für eine schnelle Rückkehr zum gewohnten Ortsbild und gewährleiste die Verkehrssicherheit, so die Gemeinde in einer Mitteilung.
Kreisweite Vorgaben und Verantwortung
Die Regelungen zur Wahlplakatierung in Althengstett orientieren sich generell an den Vorgaben des Landratsamts Calw, die auch von den antragstellenden Parteien und politischen Gruppierungen beachtet werden müssen.
Timm Kern, Vorsitzender des FDP-Kreisverbands Calw und Landtagsabgeordneter, betont, dass Wahlwerbung eine wichtige Funktion erfülle, um die Bevölkerung auf die Wahl aufmerksam zu machen und politische Diskussionen anzuregen. Gleichzeitig mahnte er, dass klare Regeln notwendig seien, um einen fairen und geordneten Wahlkampf zu gewährleisten.