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: So werden Wahlhelfer in Jungingen entschädigt

Bei der Bundestagswahl am Sonntag greift für Wahlhelfer in Jungingen die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Heißt: Pro Stunde und Tag ist ein Betrag festgelegt. Unsere Redaktion verrät, wie viel Geld es in der Killertalgemeinde gibt.
Von
Benjamin Roth
Oberndorf
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Für die Wahlhelfer in Jungingen greift bei der kommenden Bundestagswahl die Entschädigungssatzung der Gemeinde für ehrenamtliche Tätigkeit.

Katzmaier