Bis zum 30. September: Wasserentnahme im Zollernalbkreis nun verboten

Die meisten Gewässer führen derzeit wenig Wasser.
MaierUm Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts auf ein Minimum zu begrenzen und die Gewässerökologie zu schützen, hat Landratsamt Zollernalbkreis zusammen mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis sowie den Landkreisen Sigmaringen und Tuttlingen eine Allgemeinverfügung erlassen, die Wasserentnahmen aus öffentlichen oberirdischen Gewässern einschränkt oder untersagt. Das teilt das Landratsamt in Balingen mit. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September.
Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen verboten
Demnach ist der wasserrechtliche Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern untersagt – so das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden bis zum Außerkraftsetzen der Allgemeinverfügung widerrufen. Auf Antrag kann die Wasserbehörde Ausnahmen erteilen (Kontakt: umweltamt@zollernalbkreis.de).
Ausgeprägte Niedrigwasserlage
h die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen, so die Mitteilung weiter, habe sich in den Gewässern eine ausgeprägte Niedrigwasserlage entwickelt. Die unterdurchschnittlichen Niederschläge der vergangenen Monate hätten zu niedrigen Grundwasserständen und geringen Abflüssen in den Fließgewässern geführt.
Zusammen mit der Hitze der letzten Wochen sorge dies für hohe Wassertemperaturen und geringe Sauerstoffgehalte in Flüssen, Bächen und Seen. „Diese Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme der Gewässer haben.“ In den kommenden Wochen sei keine grundlegende Verbesserung der Situation zu erwarten.
Trinkwasser, sparsam nutzen
„Die Landkreise appellieren an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, die verfügbaren Wasserressourcen, insbesondere Trinkwasser, sparsam zu nutzen und die geltenden Regelungen zu beachten“, wird mitgeteilt.
Die Allgemeinverfügung über das Verbot der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern im Zollernalbkreises sei auf der Homepage des Zollernalbkreises abrufbar.