Immobilie in Bad Herrenalb: Niemand will den Kindergarten in Rotensol kaufen – was nun?

Der Verkauf des ehemaligen Kindergartens gestaltet sich schwierig.
Bernd MutschlerDie Stadt Bad Herrenalb will sich schon seit einiger Zeit von einer Immobilie trennen. Der Gemeinderat hatte bereits im August 2024 beschlossen, den ehemaligen Kindergarten des Ortsteils Rotensol „im Wege des Höchstgebotsverfahren zum Kauf“ anzubieten. Das Mindestgebot lag dabei bei 250 000 Euro. Interessenten hatten bis Anfang September Zeit, ihr verbindliches Angebot bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Doch das Verfahren lief überhaupt nicht. Auch deshalb kommt das Thema in der nächsten Sitzung des Bad Herrenalber Gemeinderats am Mittwoch, 22. Oktober, ab 18 Uhr erneut auf die Tagesordnung. Denn wie in der Sitzungsvorlage zu lesen ist, wurde zum Zuteilungszeitpunkt „jedoch kein Angebot eingereicht, sodass die Vergaberunde ohne Zuteilung abgeschlossen werden musste“.
Interessenten, aber keine Angebote
Die Verwaltung habe zwar vor und während der ersten Vergaberunde „mit rund einem halben Dutzend an Interessenten Kontakt, welche jedoch allesamt von einer Angebotsabgabe Abstand nahmen“, heißt es weiter. Soweit die Verwaltung Rückmeldung zum Ausbleiben von Angeboten erhalten habe, so sei vorneweg „der scheinbar als zu hoch wahrgenommene Mindestpreis mitgeteilt“ worden. Und wie geht es nun weiter? Die Verwaltung schlägt zwei mögliche Alternativen vor. Variante ein wäre eine „erneute Durchführung des beschlossenen Verfahrens“ mit einem niedrigeren Mindestgebot. Der Stadtverwaltung lägen derzeit „drei konkrete Interessensbekundungen (darunter ein informelles Angebot) über den Kauf des Grundstückes vor“, ist weiter zu lesen.
Dabei stünden Preisvorstellungen im Raum, die zwischen 30 000 und 50 000 Euro unter dem beschlossenen Mindestgebot von 250 000 Euro liegen. Bei einer neuen Ausschreibung mit einem niedrigeren Mindestpreis von 200 000 Euro „erachtet die Verwaltung den Eingang von zuschlagsfähigen Angeboten für hinreichend wahrscheinlich“.
Um potenzielle Bieter für die erneute Verfahrensrunde zu werben, müsste die Verwaltung „erneut Öffentlichkeitsarbeit für das Verfahren einleiten“ und erwartet dafür Kosten in Höhe von 5000 bis 10 000 Euro.
Versteigerung als zweite Alternative
Die zweite Variante ist die Veräußerung des Grundstücks über ein Auktionshaus. Das Mindestgebot läge hier bei 195 000 Euro, ist der Vorlage weiter zu entnehmen. Dazu sei ein Immobilienauktionshaus an die Stadt herangetreten, das bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Beschlussvorbereitung im Kontakt mit der Stadt gewesen sei.
Bei diesem Weg übergibt die Stadt die Immobilie an das Auktionshaus, das die Vermarktung und den kompletten Veräußerungsprozess inklusive Vertragsabschluss übernimmt. Die Versteigerung erfolge deutschlandweit und eröffne möglichen Bietern die Teilnahme auf schriftlichem, telefonischem, digitalem oder persönlichem Wege.
Bad Herrenalbs Gemeinderat muss sich entscheiden
Als Startgebot würden 195 000 Euro aufgeworfen. Im Falle eines Verkaufs bei der Versteigerung müsste die Stadt eine Eigentümercourtage in Höhe von 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer zahlen. Bei einem angenommenen Verkaufspreis von 200 000 Euro wären das also 7140 Euro. Wenn es nicht zu einem Verkauf kommt, entstünden der Gemeinde keine Kosten.
Gebäude wurde1935 gebaut
In der Sitzung am Mittwoch stellt die Verwaltung dem Gemeinderat beide Varianten als getrennte Beschlussvorschläge zur Wahl. Davor gibt es aber natürlich noch eine Aussprache, bei der sich die einzelnen Räte zu Wort melden und ihre Positionen vertreten können.
Das rund 1513 Quadratmeter große Areal beherbergt „ein im Jahr 1935 massiv errichtetes Gebäude, das einst als Kindergarten genutzt wurde und heute über circa 263 Quadratmeter potenzielle Wohnfläche auf zwei voll ausgebauten Etagen verfügt. Seine solide Grundstruktur, der zeittypische Charme sowie lichtdurchflutete Räume mit herrlichem Panoramablick in die grüne Umgebung eröffnen vielfältige Nutzungsperspektiven, hieß es im Juli im Verkaufstext der Stadtverwaltung. Aufgrund seines altersentsprechenden Zustands sei „eine umfassende Sanierung erforderlich, die jedoch zahlreiche Gestaltungsspielräume bietet“.
Der rechtsgültige Bebauungsplan „Schulweg“ sehe derzeit die Verwendung der Fläche zum Gemeinbedarf vor. Für eine andere Nutzung des Grundstückes bedürfe es eines Antrages zur Nutzungsänderung durch den Käufer, heißt es weiter. Der Anschluss an die örtlichen Abwasserentsorgungsanlagen erfolgt aktuell über ein benachbartes Grundstück. Mit Erwerb des Grundstückes muss der Eigentümer zur Sicherung des Anschlusses auf eigene Kosten einen neuen Anschluss über öffentlichen Grund herstellen. In den Kaufvertrag sollte zudem eine fünfjährige Bauverpflichtung mit aufgenommen werden.
Geschichte des Hauses
Einst Schule
Seit der Errichtung diente das Gebäude im Schulweg in Rotensol der Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Das Haus wurde 1934 gebaut, mit zwei Unterrichtsräumen und einer Lehrerdienstwohnung – damals als „Neues Schulhaus“. Vor dieser Zeit wurde der dörfliche Unterricht im „Schul- und Rathaus Rotensol“ (Baujahr 1829) an der Bergstraße erteilt. Bis 1980 gab es hier eine Grund- und Hauptschule.
Dann Kindergarten
1986 bezog der örtliche Kindergarten „Fuchsbau“ das Gebäude nach baulichen Veränderungen im Gebäudeinneren und den Außenanlagen. Ab 1970 befand sich der örtliche Kindergarten zunächst im Untergeschoss der evangelischen Friedenskirche.
