SB+SB+Zu Tode erschreckte Fledermäuse
: Das Recht auf Leben gilt für jedes Geschöpf

Die Detonation in der Bitzer Höhle war mehr als ein Jugendstreich – und weit mehr als ein Kavaliersdelikt, dessen ist sich unsere Autorin sicher. Wer Leben tötet, handelt grausam und überschreitet eine Grenze – egal, ob es sich um Tiere oder Menschen handelt.
Kommentar von
Karina Eyrich
Oberndorf
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Für einen kurzen Kick, den Jugendliche durch das Zünden eines Böllers in einer Höhle erlebt haben, musste diese Fledermaus ihr Leben lassen – und viele ihrer Artgenossen vermutlich auch, wurden sie doch durch einen Böller in ihrer Höhe so sehr erschreckt, dass sie flüchten mussten – ohne ausreichend Energiereserven.

Dieter Hoffmann