SB+SB+Grundsteuer in Meßstetten
: „Wir werden mit Sicherheit verärgerte Anrufe erhalten“

Weil die bisherige Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig gilt, tritt ab 1. Januar 2025 eine Reform in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Meßstetten – wobei manche stärker zur Kasse gebeten werden als andere.
Von
Dunja Kuster
Oberndorf
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Ab 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft.

dpa/Jens Büttner