Gemeinderat Meßstetten
: Stadt möchte Bürgerstiftung gründen

Bürgermeister Frank Schroft plant, damit soziale Zwecke finanziell zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Stadt nachhaltig zu stärken.
Von
(pm)
Oberndorf
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Füreinander dasein und Hilfsbedürftige unterstützen – ob jung oder alt – das soll der geplanten Bürgerstiftung sein.

Stadt Messstetten/Volker Bitzer

Beim Bürgerempfang im Juni dieses Jahres sprach Bürgermeister Frank Schroft erstmals öffentlich von der Idee einer Bürgerstiftung für Meßstetten. Der Gedanke ist gereift.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Jasmin Klingler von der Sparkasse Zollernalb deren Treuhand-Stiftungsmodell „Ich stifte Zukunft“ vor. Unter dieses Dach könnte auch die Meßstetter Stiftung kommen.

Die Bürgerstiftung Meßstetten soll laut Stadtverwaltung ein Ort gelebter Solidarität werden: für Menschen, denen das Leben mitgespielt hat, die in Armut leben, benachteiligt sind oder am Rand der Gesellschaft stehen. „Sie sollen spüren „Meßstetten hält zusammen“, untermauerte der Bürgermeister seine Idee.

Fachkundige Betreuung nötig

Aber eine Stiftung gründet sich nicht so einfach: Es gibt viele gesetzliche Vorgaben zu beachten und rechtliche Hürden zu nehmen.

Die Sparkasse Zollernalb unterhält mehrere Stiftungen unterhält und hat mit „Ich stifte Zukunft“ eine Art Dach-Stiftung hat, die viele Kundenstiftungen beherbergt und fachkundig betreut.

Die angestrebte Meßstetter Bürgerstiftung wäre laut Jasmin Klingler eine sogenannte Treuhandstiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Dachstiftung der Sparkasse würde deren Vermögen verwalten und im Namen der Stiftung handeln.

Treuhänder erledigt die Verwaltungsarbeit

Es bedürfe keiner notariellen Beurkundung bei der Gründung. Steuerlich sei diese Variante günstiger, sofern gemeinnützige Zwecke verfolgt würden. Ein großer Vorteil für die Stadt ist, dass der Treuhänder auch die Verwaltungsarbeit erledigt und in einem jährlichen Geschäftsbericht darlegt.

Nach einem Grundkapital, das die Stadtverwaltung zum Start einbringen würde, können sich weitere Geldgeber aus der Bürgerschaft beteiligen, eben die Stifter: Firmen, aber auch Privatleute.

Je größer das angehäufte Stiftungskapital, desto größer seien die Erträge, welche damit erwirtschaftet werden könnten. Diese würden regelmäßig nach dem Prinzip „Erlöse tun Gutes“ verteilt. Das Stiftungskapital selbst bleibe unangetastet und könne von den Geldgebern nicht mehr abgerufen werden.

Gemeinderat muss zustimmen

Mittlerweile haben laut Klingler mehr als 60 Kunden unter dem Dach der Sparkassen eine eigene Stiftung gegründet und fördern damit überwiegend im Zollernalbkreis gute Zwecke. Die Bürgerstiftung Meßstetten könnte die nächste sein, sollte der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen sein Placet geben.

Für die Gründung einer unselbstständigen Treuhandstiftung werden einmalig 750 Euro fällig. Für die laufende Verwaltung wird jeweils ein Viertel der Erträge – maximal ein Prozent jährlich – aus dem Stiftungskapital abgerechnet.

Stimmt der Meßstetter Gemeinderat einer „Bürgerstiftung Meßstetten“ zu, verfasst der Stifter eine Satzung („Stifterwille“). Darin wird unter anderem festgelegt, welchen Charakter („Zweckspektrum“) die Stiftung hat, sprich: wer später von den Erlösen profitiert. Laut Bürgermeister soll der soziale Aspekt eindeutig im Vordergrund stehen.

Bürgervertreter bestimmen auch den Stiftungsrat

Dann wird geprüft: Ist die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Zwecks möglich? Ist die Stiftung gemeinwohlkonform und gemeinnützig? Hat die Aufsichtsbehörde ihre Anerkennung erteilt, überträgt der Stifter das gewidmete Vermögen auf die Stiftung („Donation“).

Der Gemeinderat bestimmt schließlich einen Stiftungsrat, in der Regel mit Vorsitz durch den Bürgermeister. Der Rat legt auch fest, wie und an wen die Erlöse verteilt werden.

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