Energieagentur Zollernalb
: Was tun mit der alten Fotovoltaik-Anlage?

Bei der Messe Bauplus gab Michael Rottmayr Tipps, wie es nach zwei Jahrzehnten Einspeisevergütung weitergehen kann.
Von
Vera Bender
Oberndorf
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Viele Photovoltaikanlagen wurden vor rund 20 Jahren auf die Dächer von Privathäusern montiert. Inzwischen läuft die staatliche Förderung bei der Einspeisung aus. Deshalb fragen sich viele Eigenheimbesitzer, was sie nun tun sollen

Patrick Pleul

Am vergangenen Wochenende fand in Albstadt die Messe Bauplus statt. Was die Besucher dabei besonders interessierte, waren neben Renovierung und Neubau vor allem die Themen Heizung und Photovoltaik. Nicht nur hierzu gab es an beiden Messetagen Vorträge von Fachleuten. Auch Michael Rottmayer von der Energieagentur Zollernalb zeigte auf, welche Möglichkeiten Eigenheimbesitzer haben, wenn ihre Photovoltaikanlage bereits 20 Jahre alt ist. Denn so lange wurden feste Einspeisevergütungen für jede Kilowattstunde Solarstrom vonseiten der Bundesregierung garantiert. Im 21. Jahr endet diese staatliche Förderung, wobei es immer noch Zuschüsse und Förderungen für Photovoltaikanlagen gibt. Deshalb auch der Titel der Ausführungen, der da lautet: „Sinnvoll weiternutzen oder jetzt neu einsteigen?“​

Grundsätzlich gebe es drei Möglichkeiten für eine 20 Jahre alte Photovoltaikanlage, zeigte Energieberater Michael Rottmayr auf. Die erste Variante betitelt er mit einem „einfachen Weiter so“. Was bedeutet, dass man die auf seinem Dach gewonnene Energie aus der Sonnenwärme nach wie vor in das öffentliche Stromnetz einspeisen kann. Allerdings erhält man dafür nur noch den Jahresmarktwert, der inzwischen bei unter fünf Cent für Solarstrom liegt. „Das lohnt sich nicht wirklich“, gibt der Energieberater zu bedenken, der die Verbraucher im Kreis unabhängig und kostenlos berät.

Falls dann bei der bestehenden Anlage Reparaturen anstehen, die zwangsläufig mit Kosten verbunden sind, rechnet sich die alte Photovoltaikanlage nicht mehr wirklich. Doch zunächst bestehe kein Handlungsdruck, wenn sie noch einwandfrei funktioniere, beruhigt Michael Rottmayr. Man kann sich also erst einmal in Ruhe überlegen, wie es weitergehen soll.

Eigenverbrauch lohnt sich

Dabei lohnt sich in der zweiten Variante auf alle Fälle eine Umstellung auf Eigenverbrauch des gewonnenen Stroms. Da sich aber der private Verbrauch nicht immer mit der Stromgewinnung deckt, was die Tages- und Nachtzeiten betrifft, sollte man unbedingt prüfen, ob sich ein Batteriespeicher nachrüsten lässt. Wenn nämlich tagsüber die Sonne auf das Hausdach und damit die Photovoltaikanlage scheint, sind viele Bewohner bei der Arbeit und der Stromverbrauch im Haus geht zurück.

Dieser steigt dann wieder in den Abendstunden, wenn Waschmaschine und Fernseher laufen oder noch viele andere Elektrogeräte angestellt werden, aber keine Sonne mehr scheint. Mit Nutzung des eigenproduzierten Stroms könne man laut Rottmayer derzeit um die 30 Cent sparen. Allerdings kommt es dabei auf die Größe der Anlage und des Speichers an. Und natürlich müssten die Photovoltaikmodule noch voll funktionstüchtig sein.

Die dritte Möglichkeit bestehe darin, einfach die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen, was sich hauptsächlich anbiete, wenn die vor 20 Jahren installierten Photovoltaikmodule nicht mehr einwandfrei funktionieren. „Außerdem sind die Module heute viel effizienter als damals und auch günstiger. Man kann inzwischen gut das Doppelte aus derselben Fläche herausholen“, erklärt Michael Rottmayr. Bei den aktuellen Fördermöglichkeiten wird solch eine Anlage behandelt, als wenn es keine Vorgängervariante gegeben hätte.

Dennoch sind die Einspeisevergütungen, die weitere 20 Jahre gewährt werden, nicht mehr so hoch wie früher und liegen aktuell nur noch bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei bis zu zehn Kilowatt peak Teileinspeisung, gibt der Energieberater zu bedenken. „Hier geht es also ebenfalls um die Eigenversorgung, weshalb ein Stromspeicher wichtig ist“, sagt Rottmayr. Übrigens gab es in den Jahren zwischen 2009 und 2012 unter gewissen Umständen sogar 55 Cent pro Kilowattstunde für die Betreiber von Photovoltaikanlagen. Diese Einnahmen können heute nicht mehr erzielt werden.

Meldepflichten beachten

Auch an die Meldepflichten für die Betreiber von Photovoltaikanlagen erinnerte der Energieberater. Jede Anlage mit Netzanschluss muss über die Bundesnetzagentur registriert und beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden, erklärt Michael Rottmayr. Dieser Netzbetreiber nimmt den Überschussstrom ab und vergütet jede eingespeiste Kilowattstunde nach den EEG-Vergütungssätzen. Es empfiehlt sich, sich genauestens über die Meldepflichten, die auch für ältere Anlagen und bei Stilllegung oder Betreiberwechsel gelten, zu informieren.

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