Zu Fuß war Manuela R. auf dem Weg entlang der Straße von Pfinzweiler nach Feldrennach. Foto: Mutschler

Im Juli 1995 verschwanden in kurzer Folge die 15-jährige Manuela R. aus Straubenhardt und die zwölfjährige Marta G. aus Bad Liebenzell. Wochen später werden beide tot aufgefunden. Der Fall Manuela R. ist bis heute ungeklärt.

Die 15-jährige Manuela R. aus dem Straubenhardter Ortsteil Pfinzweiler, die gerade ihren Hauptschulabschluss gemacht hatte, verabschiedete sich am Nachmittag des 5. Juli 1995 von ihrer Mutter. Angeblich wollte sie eine Freundin im Nachbarort Feldrennach besuchen. Die Polizei kann aber auch nicht ausschließen, dass sie sich mit einem Mann treffen wollte. Zu Fuß ging sie die eineinhalb Kilometer an der Landstraße entlang. Kurz vor dem Ortseingang von Feldrennach wird sie das letzte Mal lebend gesehen. Danach verliert sich ihre Spur.

 

Am nächsten Tag meldeten die Eltern das Mädchen bei der Polizei als vermisst. Dennoch gibt es zunächst keine Spur der 15-Jährigen. Erst elf Tage später wird zwischen Marxzell und Langenalb ihre Jeanshose gefunden. Und es sollte noch weitere 13 Tage dauern, ehe ein Förster am 25. Juli  in einem Waldstück nahe der Autobahn A 8 und dem Parkplatz "Nöttinger Gefälle" schließlich die sterblichen Überreste der jungen Frau findet. 

Die Polizei geht davon aus, dass der Fundort nicht der Tatort ist und die Leiche des Mädchens mit einem Fahrzeug zum Fundort transportiert und abgelegt wurde, da das Gebiet über eine kleine Straße erreichbar ist. Gefunden wird neben der  Leiche auch ein Stück Stoff, das nach Angaben der Polizei wohl für den  Transport der Toten benutzt wurde.

Kleidungsstücke der Toten wurden aus fahrendem Auto geworfen

Wohl um von sich, dem Tatort und dem letztendlichen Leichenfundort abzulenken, verteilte der Täter die Kleidungsstücke des Mädchens. Diese wurden etwa 25 Kilometer vom Fundort der Leiche wahrscheinlich aus einem fahrenden Auto geworfen und so verstreut abgelegt.

Das Fernsehen zeigt großes Interesse an dem ungeklärten Mordfall. 1996 –¬ bringt die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" einen Beitrag, in dem der Fall rekonstruiert und um Hinweise gebeten wird –¬ ohne Erfolg.

Jahre später wenden sich die Eltern der Ermordeten auch an den Privatsender RTL. Der engagiert 2015 einen so genannten Profiler, also einen Fallanalytiker, der Profile von Straftätern erstellt, und reist mit ihm nach Straubenhardt, um den Fall noch einmal aufzurollen. Dabei tauchen, 20 Jahre nach dem Mord, bislang anscheinend unbekannte Aussagen auf. Angeblich habe sich Manuela R. mit einem älteren Mann getroffen, einem 35 bis 40 Jahre alten Franzosen. So lauten die Gerüchte in dem kleinen Ort.

War das getötete Mädchen schwanger?

Außerdem sprechen die Journalisten und der Profiler mit der Tante des Mädchens, die nach dem Verschwinden von Manuela R. nicht von der Polizei befragt worden sei. Und hier fördern sie Überraschendes, ja beinahe Unglaubliches zutage. Denn die Tante erzählt dem Fernsehsender, dass Manuela vergewaltigt worden und dadurch schwanger gewesen sei.  Angeblich habe sich das Mädchen nur ihr offenbart und sie zum absoluten Schweigen verpflichtet, weil sie Angst hatte. Wer der Vater gewesen sein soll, habe sie ihrer Tante aber nicht verraten. Aber aus diesem Grund habe sie sich bereits Wochen vor dem Verschwinden verändert und viel über den Tod geredet. Sie habe Tabletten genommen  und sich umbringen wollen, weil sie mit der Situation nicht klar gekommen sei, erzählt die Tante vor laufenden Kameras.

Diese –¬ bislang anscheinend unbekannten Aussagen –¬ übergibt der Fernsehsender an die ermittelnden Beamten der Pforzheimer Kriminalpolizei. Doch die kann weder für die Vergewaltigung noch für eine mögliche Schwangerschaft Anhaltspunkte finden. Es habe nur ganz wenige Asservate, also Beweismittel, gegeben. An Spuren sei nur Blut und Sekret gefunden worden. DNS-Analysen seien zu der damaligen Zeit nicht möglich gewesen, sagte Ulrich Conle von der Pforzheimer Kriminalpolizei in einem Fernsehinterview.

Profiler sicher: Zufallstäter unwahrscheinlich

Obwohl immer wieder sowohl Presse als auch Fernsehen den ungeklärten Fall aufgreifen, ergeben sich im Laufe der Jahre keine neuen Anhaltspunkte, die zu einer Lösung führen könnten. Dennoch war sich der Profiler sicher, dass ein Zufallstäter unwahrscheinlich sei und der Mörder aus der unmittelbaren Umgebung des Mädchens stammen müsse.

Auch viele Jahre nach dem Tod von Manuela R. haben die Eltern die Hoffnung immer noch nicht aufgegeben, wie sie in einem Interview sagten: "Unsere größte Hoffnung ist es, dass wir es noch erleben dürfen, dass derjenige sich stellt oder gefasst wird." Auch weitere Angehörige sorgen dafür, dass der Fall nicht in Vergessenheit gerät: Eine offene Gruppe im sozialen Netzwerk Facebook zum Mordfall Manuela R. hat mittlerweile fast 400 Mitglieder. Hier gibt es unter anderem Links zu den Fernsehsendungen und Presseartikeln, die in den mittlerweile 24 Jahren erschienen sind.

Weiterer Mord im gleichen Zeitraum

Im gleichen Zeitraum erschütterte ein weiterer Mord die Region. In Bad Liebenzell wird ebenfalls im Sommer 1995 die zwölfjährige Marta G. aus Bad Liebenzell getötet. Die Leiche des Mädchens wurde unweit ihres Elternhauses von einem dänischen Touristen in der Nähe eines Bahngleises entdeckt. Das Mädchen war gewürgt und danach erstochen worden. Da ihr Unterleib unbekleidet war, ging die Polizei von einem Sexualmord aus.

Nach mehrwöchiger Ermittlungsarbeit konnte die Polizei einen 35-jährigen, alkoholkranken Mann aus Engelsbrand verhaften, der dann im Laufe des Prozesses zunächst zu einer zehneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Lebenslängliche Haft sei nicht möglich gewesen, so hatte es der Richter damals ausgedrückt, weil dem Täter in dem Indizienprozess lediglich ein Totschlag, nicht aber ein Mord zu beweisen gewesen sei.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil aber aufgehoben, weil die Auffassung des Landgerichts, dass sexuelle Absichten und damit niedrige Beweggründe nicht sicher feststellbar seien, auf unzureichender Berücksichtigung des Tatgeschehens und des Vorverhaltens des Angeklagten beruhte. Es habe keinen realistisch nachvollziehbaren Grund zugunsten des Angeklagten gegeben, der die Tötung des Kindes als "nicht auf tiefster Stufe stehend" erscheinen lassen konnte, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. 

Kind war weitgehend entkleidet, als es erstochen wurde

Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte bereits am Vortag der Tat mehrfach Mädchen und junge Frauen in sexueller Absicht verfolgt und teilweise gewaltsam versucht ihnen nahezutreten. Am 12. Juli 1995 sei er der Schülerin auf dem Heimweg nachgegangen  und habe  sie in einem Wäldchen überfallen, heißt es weiter. Die Einzelheiten der Tat blieben unaufgeklärt. Fest steht, dass der Täter dem weitgehend entkleideten Kind tiefe Messerstiche in den Oberkörper versetzte, woran es verblutete. Außerdem brachte er ihm mehrere Schnitte am Hals und im Schambereich bei.

Somit wurde der Angeklagte in einer weiteren Verhandlung wegen Mordes verurteilt. Trotz einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit stellte das Gericht fest, dass sich der Angeklagte vor und nach der Tat völlig geordnet verhalten habe und  seine Erinnerung vollkommen intakt gewesen sei. Der Alkoholeinfluss sei auf den "sehr trinkgewohnten Mann offenbar ohne wesentlichen Einfluss" gewesen, heißt es in der Pressemeldung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1999 weiter. Deshalb wurde auch der Antrag auf erheblich verminderte Schuldfähigkeit abgelehnt und der Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte zusätzlich festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiege. Das bedeutet, dass er jedenfalls mehr als 15 Jahre Freiheitsstrafe tatsächlich verbüßen muss. Ob der Mann heute, fast 25 Jahre nach der Tat, noch im Gefängnis sitzt, ist nicht bekannt.